27.06.2018 - 3.10 Rückzahlung rechtswidriger Kita-Elternbeiträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 27.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Dieser Antrag wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung mit Datum vom 27.06.2018 (Tischvorlage) ausgereicht; sie wird vom Stadtverordneten Sändig namens der Fraktion DIE aNDERE eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Oberbürgermeister, Herr Jakobs, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss, in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Jugendhilfeausschuss.
Abstimmung:
Die Überweisung in den Hauptausschuss, in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Jugendhilfeausschuss wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt den Oberbürgermeister, dafür Sorge zu tragen, dass von Eltern seit 2014 zu viel gezahlte Kita-Elternbeiträge unverzüglich zurückerstattet werden.
1. Die Zuschüsse des Landes Brandenburg zu den Personalkosten hätten unstrittig von den tatsächlichen Kosten abgezogen werden müssen, die auf die Elternbeiträge umgelegt wurden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dadurch zu viel gezahlten Beträge für alle
Einkommensstufen zu ermitteln. Dafür ist die Differenz zwischen dem tatsächlich erhobenen Betrag und dem Betrag zu ermitteln, der auf der gleichen Berechnungsbasis erhoben worden wäre, wenn die Zuschüsse des Landes in der Kalkulation abgezogen worden wären.
Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Höhe der ermittelten Rückzahlungsbeträge und einen Verfahrensvorschlag zur schnellen Abwicklung der Rückzahlungen spätestens im September 2018 zu unterrichten.
Weitere Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.
2. Zwischen Stadtverwaltung und Elternvertreter*innen ist strittig, ob die Grundstücks- und Gebäudekosten auf die Elternbeiträge umgelegt werden dürfen. Sollte eine gerichtliche Klärung ergeben, dass diese Kosten nicht auf die Elternbeiträge umgelegt werden dürfen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, auch diese Kosten vollständig und rückwirkend an die betroffenen Eltern zurück zu zahlen.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, in allen Fällen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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