18.09.2018 - 4.3 Mehr Bäume für Schulen und Kitas

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke erinnert an die bereits in der vergangenen Sitzung erfolgte Behandlung des Antrages. Unter Kenntnisnahme der aus dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (KOUL) übermittelten Änderungen ist den Ausschussmitgliedern eine Übersicht der phänologischen Zeigerpflanzen übermittelt worden. Frau Hüneke übernimmt als Antragstellerin folgende durch den KOUL-Ausschuss übermittelte Fassung.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu veranlassen dafür Sorge zu tragen, dass die bei öffentlichen Baumaßnahmen angeordneten Ersatzpflanzungen von Bäumen vorrangig auf dem Gelände von Kitas, Schulen oder Sportanlagen erfolgen, sofern es auf den betroffenen Grundstücken nicht möglich ist.

 

Hierfür sind in erster Linie phänologische Zeigerpflanzen zu verwenden.

 

Bei der Neu- oder Umgestaltung von Schulhöfen, Kitagärten oder Sportanlagen ist explizit dafür zu sorgen, dass Baumpflanzungen erfolgen bzw. vorhandene Bäume nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Zusätzlich ist das Baumkonto der Stadt heranzuziehen, um weitere unerfüllte Ausgleichsauflagen aufzunehmen.

 

 

Herr Wapenhans (Kommunaler Immobilien Service) berichtet, dass der Antrag bereits Geschichte habe. Sowohl der Werksausschuss KIS als auch der Ausschuss für Bildung und Sport sei zu der Erkenntnis gelangt, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei. Bei Neuanlagen wird in Abstimmung mit den Schulen auf einen möglichst hohen Grünanteil geachtet und wo es auch technisch möglich ist, werden Pflanzungen durchgeführt. Es ist auch jetzt schon im Interesse des KIS, Ersatzpflanzungen möglichst auf eigenen Grundstücken durchzuführen. Hinsichtlich des neu hinzugekommenen Themas zur Verwendung phänologischer Zeigerpflanzen bittet Herr Wapenhans zu bedenken, dass die Vorfestlegung in die Autonomie zwischen Planer und Schule eingreifen würde. Hier handelt es sich um ein bildungspolitisches Konzept, welches nur sinnvoll sei, wenn dies von der Schule oder Kita begleitet wird. Ergänzend macht Herr Wapenhans aufmerksam, dass ein Teil der angeführten phänologischen Pflanzen, wie Eberesche oder Schwarzer Holunder, giftig sind und deshalb in Kitas nicht angepflanzt werden dürfen.

 

 

Frau Hüneke bestätigt, dass es sich um ein übliches Verfahren handelt und damit nicht bezweckt wird, die Beratung mit den Schulen oder Schulkonferenzen auszusetzen. Vielmehr solle der Antrag als zusätzliche Idee bzw. Bereicherung verstanden werden. Giftige Pflanzen sind davon auszuschließen.

 

 

Nach kurzen Äerungen von Herrn Heuer und Herrn Dr. Bauer beantragt Herr Jäkel folgende Änderung im mittleren Teil des Antrages:

Hierfür Es sind in erster Linie nicht giftige phänologische Zeigerpflanzen zu verwenden.“ Kurzer Verständigung folgend, zieht Herr Jäkel den Änderungsantrag zurück.

 

 

Die von der antragstellenden Fraktion übernommene Fassung wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu veranlassendafür Sorge zu tragen, dass die bei öffentlichen Baumaßnahmen angeordneten Ersatzpflanzungen von Bäumen vorrangig auf dem Gelände von Kitas, Schulen oder Sportanlagen erfolgen, sofern es auf den betroffenen Grundstücken nicht möglich ist.

 

Hierfür sind in erster Linie phänologische Zeigerpflanzen zu verwenden.

 

Bei der Neu- oder Umgestaltung von Schulhöfen, Kitagärten oder Sportanlagen ist explizit dafür zu sorgen, dass Baumpflanzungen erfolgen bzw. vorhandene Bäume nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Zusätzlich ist das Baumkonto der Stadt heranzuziehen, um weitere unerfüllte Ausgleichsauflagen aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2