18.09.2018 - 6.6 Verstöße gegen die Regelungen des LSG Königswal...

Beschluss:
zurückgezogen
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Blaser schlägt vor, den 2. und 3. Satz des Antrages zu streichen; dem 1. Satz könne er zustimmen. Herr Sträter stellt klar, dass er  sich nicht gegen den Verkauf von Uferfächen der BiMA an die Landeshauptstadt Potsdam eingesetzt habe. Herr Menzel übernimmt die Streichung der Sätze 2 und 3. Herr Kaminski weist darauf hin, dass der Betreff geändert werden müsse. Im Anschluss an die Diskussion schlägt Herr Sträter eine Vertagung vor, woraufhin Herr Menzel erklärt, dass er seinen Antrag zurückzieht und neu formulieren werde.

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Beschlussvorschlag:

Der Ortsbeiratge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die jüngst erfolgten gärtnerischen Veränderungen auf dem Ufergrundstück unterhalb der Seepromenade 29 dahingehend zu prüfen, ob diese mit den gesetzlichen Regelungen, wie dem Bundesnaturschutzgesetz, Ausführungsgesetz, LSG VO etc.  möglich sind.

 

Es wird um Mitteilung gebeten, weshalb nicht auf die Anzeigen von Nachbarn reagiert wurde.

 

Es wird darum gebeten mitzuteilen, welche Rolle der Ortsvorsteher bei dem Verzicht auf das Vorkaufsrecht möglicherweise gespielt hat.

 

 

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