29.08.2018 - 5.3 Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshaupts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Tagesordnungspunkte 5.3, 5.4 und 5.5 werden zusammen behandelt.

 

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes begrüßt der Oberbürgermeister Herrn Wolfgang Kampmeier, Regionalleiter Mittel- und Nordwestbrandenburg des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e.V. Herr Kampmeier nimmt das ihm zu Beginn der Sitzung eingeräumte Rederecht wahr und spricht sich in seinem Beitrag gegen die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichsr die Sonntagsöffnungszeiten zum „Potsdamer Lichtspektakel am 04.11.2018 und zum 2. Advent am 09.12.2018 sowie zum 4. Advent am 23.12.2018 aus. Insbesondere die Herausnahme der Postleitzahlenbereiche 14478 und 14480, in dem sich auch das Stern-Center befindet, sei für den Einzelhandel problematisch. Er appelliert an die Verwaltung, die Vorlagen noch einmal dahingehend zu überarbeiten, dass zu den genannten Anlässen eine stadtweite Öffnung der Geschäfte möglich sei und damit eine Benachteiligung bestimmter Händler verhindert werde.

 

Herr Jetschmanegg, Fachbereichsleiter Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung, betont, dass die Verordnungen zu den Sonntagsöffnungszeiten in den vergangenen Jahren regelmäßig gerichtlich angegriffen worden seien. Auf Grundlage der Ergebnisse der bisherigen gerichtlichen Auseinandersetzungen seien die neuen Verordnungen erarbeitet worden, um eine möglichst hohe Planungssicherheit für die Einzelhändler zu erzielen. Die Postleitzahlenbereiche 14476, 14478 und 14480 seien in den Verordnungen zum Potsdamer Lichtspektakel und zum 2. und 4. Advent absichtlich herausgenommen, um möglichen Klagen und Verboten zu entgehen. Verdi sehe jedoch auch die aktuellen Verordnungen kritisch. Auf Grund des zeitlichen Drucks wirbt Herr Jetschmanegg um sofortige Zustimmung zu den Verordnungen in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2018. Der Oberbürgermeister ergänzt, dass die Verordnungen unverändert beschlossen werden sollten.

 

Herr Dr. Scharfenberg sagt, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum die Stadtteile Stern und Drewitz nicht im räumlichen Geltungsbereich inbegriffen sind. Zu den genannten Anlässen rden auch dort Aktionen stattfinden, die eine Öffnung der Geschäfte in den betroffenen Postleitzahlenbereichen möglich machen würden. Herr Kirsch schlägt vor, die ausgeschlossenen Postleitzahlenbereiche nur bei einer der beiden Verordnungen doch zu becksichtigen, um zu sehen wie die Gerichte im Falle einer Klage entscheiden würden. Frau Hüneke regt an, vorerst nur die Verordnung zur Antikmeile zu beschließen und die anderen Verordnungen für weitere Beratungen zurückzustellen. Eine einvernehmliche sung solle abseits des Gerichtstisches gefunden werden. Der Oberbürgermeister weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es im Oktober keine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gebe und ein Beschluss auf Grund der Termine somit bereits im September notwendig sei.

 

Herr Jetschmanegg betont, dass man in ständigen Gesprächen, mit Verdi, der IHK, der Kirche und dem Handelsverband stehen würde. Potsdam sei jedoch eine Stadt, die hinsichtlich ihrer Verordnungen zu den Sonntagsöffnungszeiten besonders intensiv beklagt werde. Er macht ebenfalls deutlich, dass ein Weihnachtsmarkt, wie er beispielsweise auf dem Weberplatz in Babelsberg stattfindet, nicht vergleichbar sei mit einem Weihnachtsmarkt, der im Stern-Center selbst und durch die dort ansässigen Geschäfte organisiert werde. Der Oberbürgermeister betont, dass er diese Auffassung ausdrücklich teile.

 

Herr Heuer sagt, dass seine Fraktion die Auffassung der Verwaltung unterstütze, jedoch Teile der Fraktion auf Grund von entgegenstehenden Arbeitnehmerinteressen nicht allen Verordnungen zustimmen werden. Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass in der Vergangenheit über 10 Tage für verkaufsoffene Sonntage gesprochen wurde, jetzt seien es nur noch 4. Diese Entwicklung sei zu extrem und die Ausklammerung der Stadtteile Stern und Drewitz nicht angemessen. Die Kunden würden die Möglichkeiten auch in diesen Stadtteilen gern nutzen.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass die Landesregierung leider keinen klaren Kurs in dieser Thematik vorgebe. Das Thema müsse jedoch auch heute nicht weiter vertieft werden.

 

Herr Schultheiß regt an, dass Areal um die Antikmeile zu erweitern. Die wirtschaftliche Lage für die Händler im Holländischen Viertel sei ohnehin schwierig. Auch das Stern-Center dürfe nicht ausgeschlossen werden. Da die Rechtssicherheit allerdings auch ein Thema sei, schlägt er vor eine vierte Verordnung nur für den Bereich rund um das Stern-Center zu schaffen. Herr Jetschmanegg betont, dass er die Händler verstehe, die Realität der letzten Jahre jedoch eine andere sei. Er wirbt deshalb noch einmal um Zustimmung zu den Vorlagen in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Der Oberbürgermeister weist abschließend darauf hin, dass Änderungsanträge natürlich möglich seien, er werde jedoch dagegen sprechen. Ein Beschluss müsse im September gefasst werden. Die Vorlagen werden im Anschluss durch den Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.

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Beschlussvorschlag:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis 30.09.2018 (Antikmeile 30.09.18)

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Anlagen zur Vorlage