30.08.2018 - 9.1 Rückzahlung rechtswidriger Kita-Elternbeiträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE - Wiedervorlage -
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 30.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- vertagt
Herr Kulke weist darauf hin, dass der Vorschlag der Fraktion DIE aNDERE bei den vorgeschlagenen Varianten der Verwaltung nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser bereits im Juni 2018 vorlag.
Frau Kahl erläutert die Kalkulation auf der Basis der Betriebskosten 2010 anhand einer Präsentation und erklärt, wie die Landeshauptstadt Potsdam auf den Höchstsatz der Elternbeitragsordnung 2016 gekommen ist. Sie weist darauf hin, dass statt der umzulegenden 5 Mio. Euro durch die Verwaltung 37 Mio. Euro auf die Eltern umgelegt wurden. Sie erläutert die Systematik der Berechnung.
Danach geht die auf die Versorgungspauschale für die Mittagsversorgung ein.
Herr Heuer (Vorsitzender SPD-Fraktion) fragt Frau Kahl, wie sie auf die Höchstbeträge gekommen ist.
Frau Kahl erklärt, dass diese durch den Anfall der Kosten pro Platz abzüglich der Förderung durch die Landeshauptstadt Potsdam ermittelt wurden.
Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass der Antrag 18/SVV/0417 und die Mitteilungsvorlage 18/SVV/0467 zur letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses als Tischvorlage ausgereicht und auf die heutige Sitzung vertagt wurden, da absehbar war, dass zur heutigen Sitzung die Mitteilungsvorlage mit den Varianten für die Rückzahlungsberechnung vorliegen wird.
Herr Schubert stellt die Mitteilungsvorlage 18/SVV/0619 „Entscheidungsgrundlage zu freiwilligen Rückzahlungsforderungen der Elternbeiträge ab dem Jahr 2016“ vor. Er gibt mit Unterstützung einer Powerpoint-Präsentation Erläuterungen zu den einzelnen dargestellten Varianten.
Dabei macht Herr Schubert deutlich, dass er sowohl vom MIK wie auch vom MBJS eine Stellungnahme erbeten hat. Bisher liegen keine Stellungnahmen vor.
Er betont, dass die Gelder in den Haushalt aufgenommen und gegenfinanziert werden müssen. Nach der Variantenentscheidung müssen die finanziellen Auswirkungen berechnet werden. Ggf. muss ein Nachtragshaushalt beschlossen werden und die Kommunalaufsicht einbezogen werden.
Herr Boede betont, dass der Antrag der Fraktion DIE aNDERE bei den Berechnungen nicht berücksichtig wurde.
Herr Schubert erklärt, dass der Antrag noch nicht beschlossen ist und somit keine Berücksichtigung finden kann. Er verweist auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der besagt, was die Verwaltung zu tun hat.
Herr Kulke bittet den Jugendhilfeausschuss um ein Votum zum vorliegenden Antrag 18/SVV/0417.
Frau Kahl verweist auf die Varianten 5.1 (Verwaltung) und 5.1 (Kita-Elternbeirat) und hier insbesondere auf die Differenz und erläutert diese.
Herr Kolesnyk spricht das Mittagessen an und betont, dass eine Doppelzahlung aus Sicht der SPD-Fraktion nicht zulässig ist. Er fragt, in welcher Art und Weise die Kosten für die Versorgung in die Beiträge einbezogen wurden.
Frau Elsaßer (FB Kinder, Jugend und Familie) erklärt, dass die Versorgungskosten zu den Betriebskosten gehören. Betriebskosten sind Bestandteil der Kalkulation.
Frau Frehse-Sevran bittet nach vorn zu sehen und zu versuchen, eine Lösung zu finden.
Sie fragt Frau Kahl, ob die Variante 5.1 angenommen wird, wenn der Geschwisterbonus mit aufgenommen wird.
Sie macht deutlich, dass der Paritäter Wert darauf legt, dass nicht am Elternbeirat vorbei gearbeitet wird, da dies auch die Träger trifft.
Frau Kahl betont, dass wichtig ist, ob die Kosten umlagefähig sind, nicht ob es Betriebskosten sind. Sie betont, dass es nicht im Kita-Gesetz vorgesehen ist, dass die Eltern 100 % der Essenversorgung für die Kinder übernehmen.
Frau Dr. Müller betont, dass erneut festgestellt wird, dass der Jugendhilfeausschuss vor einem großen Stapel rechtlich nicht geklärter Fragen steht. Es gibt rechtlich unterschiedliche Herangehensweisen.
Wichtig für den Jugendhilfeausschuss ist, dass eine soziale Gerechtigkeit hergestellt wird. Es muss auch geklärt werden, wo die Wirkungszeit der Rückzahlungen beginnt.
Sie hält es für dringend erforderlich, dass der Jugendhilfeausschuss ein Votum abgibt, auch mit Blick auf eine zu erarbeitende Beschlussvorlage.
Es haben sich in der heutigen Diskussion Aspekte ergeben, die dringend näher betrachtet werden müssen.
Sie schlägt vor, einen Problemkatalog mit den Dingen zu erstellen, die dringend geklärt werden müssen.
Herr Schubert macht deutlich, dass gegenüber dem Kämmerer eine zahlungsbegründende Vorlage vorzulegen ist.
Es wäre gut, wenn die Fachaufsicht sich zu einer Vorlage äußern würde. Auch eine Entscheidung der Kommunalaufsicht ist erforderlich, da eine haushälterische Veränderung genehmigungspflichtig ist.
Herr Kaiser verweist auf die heute in der Presse vorgestellte favorisierte Variante der Verwaltung und das die CDU-Fraktion diese unterstützt.
Herr Otto spricht sich für einen Vergleich aus, der alle Seiten befriedigt. Des Weiteren sollen die heute gelieferten Argumente eingearbeitet werden. Bei der Geschwisterregelung und dem Essengeld sollte nachgeregelt werden.
Herr Ströber weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss und die Stadtverordnetenversammlung an der Entscheidung zur Elternbeitragssatzung mitgewirkt haben. Es sollte klargestellt werden, was unstrittig ist und dann sollte geprüft werden, welche Dinge geregelt werden müssen.
Frau Frehse-Sevran hält es für wichtig, dass eine Lösung gefunden wird, mit der alle drei beteiligten Parteien (Träger, Eltern, Kommune) zufrieden sind. Alle drei Positionen sind durchaus berechtigt, müssen aber in Einklang gebracht werden.
Frau Dr. Müller macht deutlich, dass aus Ihrer Sicht unstrittig ist, dass eine Rückzahlung erfolgen soll. Der Umgang mit den Personalkostenzuschüssen ist ebenfalls geklärt.
Die strittigen Punkte müssen jetzt aufgelistet werden. Wichtig ist auch zu wissen, welche Position der AG nach § 78 SGB VIII dazu hat.
Herr Kolesnyk informiert, dass Herr Schubert in der AG Elternbeitragsordnung Vorschläge unterbreitet hat. Klarheit herrscht bei den Personalkosten. Geklärt werden müssen Essengeld und Geschwisterbonus.
Frau Kahl fasst zusammen, dass die Kostenbasis noch offen ist. Hier bittet sie um eine Ausschussmeinung. Die Staffelung muss aus ihrer Sicht geklärt werden sowie Mittagessen und Geschwisterbonus.
Herr Schubert weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Variante 5.1a den Forderungen am nächsten kommt. Er schlägt vor, auf dieser Basis loszuarbeiten.
Er weist darauf hin, dass der Einredeverzicht für 2015 gegenüber den Trägern erklärt wurde.
Frau Dr. Müller bittet dringend, das heute besprochene auch schriftlich festzuhalten. Das sollte in die Beschlussvorlage aufgenommen werden.
Es ist wichtig, den Eltern gegenüber klarzustellen, was bisher noch nicht geklärt ist.
Sie fragt, ob ein Einvernehmen mit der AG nach § 78 SGB VIII hergestellt werden soll, bevor die nächsten Schritte gegangen werden.
Herr Kolesnyk schlägt vor, zur Sitzung am 27.09.2018 zusammen mit der AG nach § 78 SGB VIII einen Vorschlag zu unterbreiten, der in die Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung gegeben wird.
Herr Otto schlägt vor, eine Ausgangsbasis zu finden. Er kann sich die Variante 5.1 als Basis für eine Beschlussvorlage vorstellen.
Herr Reinke bittet, ein Signal in Richtung Öffentlichkeit senden und Essengeld und Geschwisterregelung aufnehmen.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die, Kostenbasis, die Beitragsstaffelung, die Geschwisterkind-Regelung und die Kosten für die Mittagsversorgung geklärt werden müssen.
Herr Ströber stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Verwaltung soll ein konkreter Auftrag erteilt werden. Es soll ein Arbeitsgremium aus Jugendhilfeausschuss und AG nach § 78 SGB VIII gebildet werden, mit dem Ziel, am 27.09.2018 einen Vorschlag zum Beschluss im Jugendhilfeausschuss und Weiterreichung an die Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss im November 2018.
Herr Kolesnyk stellt den GO-Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Anlagen zur Vorlage
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