30.08.2018 - 8 Erteilung des Einvernehmens nach § 17 Abs. 3 Sa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Tölke bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen dazu. Er verweist auf die als Tischvorlage ausgereichte ergänzte Liste zur Beschlussvorlage.

 

Frau Kahl fragt, wie damit umgegangen wird, dass bei einzelnen Trägern zu hohe Kosten auf die Eltern umgelegt werden. Eltern müssen gemäß Kita-Gesetz maximal die tatsächlichen Platzkosten (abzgl. öffentlicher Förderung) ihrer Einrichtung bzw. der Einrichtungen ihres Trägers in Potsdam zahlen.

 

Frau Kahl weist darauf hin, dass die Vertreter des Kita-Elternbeirates in der Beratungsphase auf diesen Umstand mehrfach hingewiesen haben und die Landeshauptstadt Potsdam mit diesem Vorgehen gegen geltendes Recht verstößt.

 

Herr Kolesnyk macht deutlich, dass es einen mehrheitlich gefassten Beschluss der Stadtverordneten zur Empfehlung für eine Elternbeitragsordnung gibt. Dadurch zahlen dann auch einige Eltern mehr.

 

Frau Kahl betont, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge der Träger im Zuge der Einvernehmensherstellung zu prüfen hat. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat sich dabei an das Kita-Gesetz zu halten. Das Einvernehmen kann für einzelne Träger nicht erteilt werden, weil die Platzkosten bei diesen Trägern geringer als die Empfehlungen der Landeshauptstadt Potsdam sind. Sie hält ein Votum des Jugendhilfeausschusses für ein Einvernehmen in diesen Fällen für rechtswidrig. Sie betont, dass es nicht sein kann, dass Eltern Klage einreichen müssen, um rechtmäßige Elternbeiträge zu zahlen.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Herr Kolesnyk die Drucksache mit der als Tischvorlage ausgereichten ergänzten Liste der Elternbeitragsordnungen, für die das Einvernehmen hergestellt wurde, zur Abstimmung.

 

Herr Liebe führt nach Beschlussfassung aus, dass einheitliche Elternbeiträge in Potsdam der sozialen Segregation entgegenwirken sollen. Es gäbe Situationen, in denen es wichtig ist, sich für etwas einzusetzen. Das heutige Votum des Jugendhilfeausschusses soll auch ein Zeichen gegen ein seit langem überholungsbedürftigen Kita-Gesetz setzen.

 

 

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Zu den nachfolgend aufgeführten Elternbeitragsordnungen wird das Einvernehmen über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge hergestellt.
 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=119652&selfaction=print