09.10.2018 - 5.12 Wärmesatzung Krampnitz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) bringt die Vorlage ein. Es wird grundsätzlich beabsichtigt, den CO2-Ausstoß erheblich zu senken. Dafür sollen im Zusammenhang mit dem Neubauvorhaben in Krampnitz Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und der Ausbau der Fernwärme besondere Bedeutung beigemessen werden. Ziel soll ein CO2-neutraler Stadtteil sein. Um das zu erreichen hat die Energie- und Wasser Potsdam GmbH (EWP) ein integriertes Energiekonzept entworfen, mit dem Aufbau eines innovativen Wärmeversorgungssystems. Ein wesentlicher Punkt dabei ist ein hoher Anschlussgrad an die geplante Wärmeversorgung, der zuverlässig durch einen Anschluss- und Benutzerzwang gesichert werden kann. Dies wird über das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien und die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg unterstützt und soll durch die hiermit eingereichte Satzung begründet werden. Aufgrund der besonderen Anforderungen im Stadtteil Krampnitz soll eine separate Satzung erlassen werden.

 

Herr Schenke stellt ergänzend dar, dass es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gebe, sein Grundstück an das öffentliche Wärmeversorgungssystem anzuschließen. Es ist jedoch kein Eingriff in Bestandsrechte beabsichtigt. Herr Schenke informiert, dass der Antrag im Ausschussr Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (KOUL) mit einer Stimmenthaltung zur Beschlussfassung empfohlen worden ist.

 

 

Herr Heuer äert grundsätzliche Probleme mit dem Anschluss- und Benutzungszwang und verweist hier auf die §§ 3 und 6 der Satzung. In dieser Form könne er der Vorlage keine Zustimmung geben.

 

 

Herr Jäkel bestätigt die Äerungen seines Vorredners und äert, dass er sich aus diesem Grunde im KOUL-Ausschuss bei der Abstimmung enthalten habe.

 

 

Herr von Osten-Sacken macht deutlich, dass ohne einen Anschluss- und Benutzungszwang kein wirtschaftliches Fernwärmenetz umsetzbar sei.

 

 

Herr Schütt verweist auf den kommunalen Querverbund und bittet den finanziellen Aspekt zu beachten.

 

 

Frau Reimers bestätigt schlechte Erfahrungen mit so einem Zwang. Allerdings sei fraglich, ob ohne diesen die Klimaumsetzung möglich wird.

 

 

Herr Heuer spricht sich für eine Präzisierung des § 6 aus.

 

 

Herr Berlin hält den ökologischen Anschluss für wertvoll und würde dieser Vorlage folgen.

 

 

Herr Eichert teilt die Bedenken von Herrn Heuer und Herrn Jäkel. Er empfiehlt die Hinweise aufzugreifen und die Vorlage neu vorzustellen.

 

 

Nach kurzer Verständigung erfolgt die Zustimmung der Verwaltung zu folgenden Änderungen im Satzungstext:

 

§ 6 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

 

(3) Eine Befreiung ist zu erteilen kann, wenn ….

 

(4) Eine Befreiung kann ist im Übrigen erteilt werden zu erteilen, soweit ….

 

 

Die Verwaltung wird entsprechende Austauschblätter vorbereiten.

 

 

Der Ausschussvorsitzende bringt die geänderte Fassung zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Satzung über die öffentliche Versorgung mit Wärme in der Landeshauptstadt Potsdam, Wohngebiet Krampnitz (Wärmesatzung Krampnitz)

 

Mit folgenden Änderungen im § 6, Absatz (3) und (4)

 

(3) Eine Befreiung ist zu erteilen kann, wenn ….

 

(4) Eine Befreiung kann ist im Übrigen erteilt werden zu erteilen, soweit ….

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage