18.09.2018 - 7.2 Keine sexistische oder diskriminierende Werbung...

Beschluss:
vertagt
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Frau Tietz fragt, in wie weit die Mitarbeiter, die die E-Mail mit den Beschwerden bearbeiten, kompetent sind, um entscheiden zu können, ob es sich um sexistische oder diskriminierende Werbung handelt.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass der Auftrag war, ein Konzept zu erarbeiten. Der Verwaltung sollte mitgeteilt werden, dass der Auftrag nicht erfüllt ist. Die vorliegende Mitteilungsvorlage sollte zurückgewiesen werden.

 

Frau Eisenblätter schlägt vor, die Mitteilungsvorlage zurückzustellen und zur nächsten Sitzung einen Vertreter des Fachbereichs Grün- und Verkehrsflächen einzuladen.

Des Weiteren schlägt sie vor, sich in den Fraktionen über den Umgang mit der Mitteilungsvorlage zu verständigen.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zurückgestellt.

 

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