10.09.2018 - 9.29 Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshaupts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage.

 

Der Hauptausschuss hat diese Vorlage vorab zur Kenntnis genommen.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der  Fraktion DIE LINKE, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:

 

Der Oberbürgermeister  wird aufgefordert, für die Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage für eine analoge ordnungsbehördliche Verordnung zu Sonntagsöffnungszeiten am 2. Advent 09.12.2018 und am 4. Advent 23.12.2018 für den Einzugsbereich Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld vorzulegen.

 

Der Oberbürgermeister bittet, diese Ergänzung als Prüfauftrag zu formulieren. Dem schließt sich die Fraktion DIE LINKE an und beantragt die Ergänzung in folgender Textfassung:

 

Der Oberbürgermeister  wird aufgefordert zu prüfen, obr die Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage für eine analoge ordnungsbehördliche Verordnung zu Sonntagsöffnungszeiten am 2. Advent 09.12.2018 und am 4. Advent 23.12.2018 für den Einzugsbereich Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld vorgelegt werden kann.

 

Abstimmung:

Der so geänderte Ergänzungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen und

einigen Stimmenthaltungen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis 31.12.2018 (2. Advent 09.12.18 und 4. Advent 23.12.18)

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob für die Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage für eine analoge ordnungsbehördliche Verordnung zu Sonntagsöffnungszeiten am 2. Advent 09.12.2018 um am 4. Advent 23.12.2018 für den Einzugsbereich Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld vorgelegt werden kann.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen