10.09.2018 - 9.43 Ferienwohnungen begrenzen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.43
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mo., 10.09.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Antrag wird vom Stadtverordneten Fröhlich namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und die Überweisung in den Hauptausschuss beantragt.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Eichert, Fraktion CDU/ANW, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Herr Schubert, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Integration.
Abstimmung:
Die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Gesundheit, Soziales und Integration sowie den Hauptausschuss wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum aufzuklären und zu ahnden.
Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegenüber dem Land Brandenburg eine Gesetzesinitiative anzuregen, die die Teilnutzung von Wohnraum regelt. So soll es für die Vermietung von Ferienzimmern oder Ferienwohnungen eine Meldepflicht sowie zeitlich und räumlich begrenzende Vorgaben geben.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2019 Bericht zu erstatten.