10.09.2018 - 9.43 Ferienwohnungen begrenzen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird vom Stadtverordneten Fröhlich namens der Fraktion ndnis 90/Die Grünen  eingebracht und die Überweisung in den Hauptausschuss beantragt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Eichert, Fraktion CDU/ANW, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Beigeordneter Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Herr Schubert, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Integration.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Gesundheit, Soziales und Integration sowie den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum aufzuklären und zu ahnden.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegenüber dem Land Brandenburg eine Gesetzesinitiative anzuregen, die die Teilnutzung von Wohnraum regelt. So soll es für die Vermietung von Ferienzimmern oder Ferienwohnungen eine Meldepflicht sowie zeitlich und räumlich begrenzende Vorgaben geben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2019 Bericht zu erstatten.