13.09.2018 - 7.3 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu Baulei...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Dr. Ludwig bringt die Vorlage ein und bittet Frau Holtkamp um eine Sachstandsmitteilung.

 

Frau Holtkamp schildert, dass aus aktuellem Anlass das Erfordernis besteht, für verschiedene vor einigen Jahren eingeleitete Bauleitplanverfahren die hierzu gefassten Aufstellungsbeschlüsse zur Aufhebung zu bringen.

 

Folgendes Bauleitplanverfahren betrifft den Ortsteil Golm:

 

Bebauungsplan Nr. 1 A „Großer Plan BA 1 A“, Teilbereich zwischen den Wohngebieten In der Feldmark und Am Herzberg (OT Golm), 1. Änderung und Ergänzung

 

Frau Holtkamp erläutert im Detail, warum es zu einer Aufhebung kommen soll und gibt dazu einen ausführlichen Verfahrensüberblick. Das Planungsziel „neues Bebauungskonzept“ ist aufgegeben worden. Das Planungsziel „geänderte Verkehrserschließung“ bedarf keiner Einbeziehung in den Bebauungsplan. Das Planungsziel „landschaftliche Integration der Schule“ ist umgesetzt. Das Bebauungsplanverfahren soll daher nicht mehr zum Abschluss gebracht werden. Stattdessen soll der Aufstellungsbeschluss zu diesem Planverfahren aufgehoben werden.

 

Nach einer regen Diskussion beantwortet Frau Holtkamp die Nachfragen der Ortsbeiratsmitglieder.

 

Frau Frenzel stellt im Namen des Ortsbeirates folgenden Ergänzungsantrag:

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herr Rubelt wird gebeten, die Genehmigung des Baus einer Grundschule in Golm, In der Feldmark, auf Flurstück 582, Flur 2 und einer Teilfläche aus Flurstück 267/7, Flur 2 nach BauGB § 35 zu prüfen, da das Vorhaben im damaligen Außenbereich unter Einbeziehung eines Waldflächenteilstückes realisiert wurde und der Ortsbeirat Golm in den Entscheidungsprozess nicht einbezogen worden ist.

 

Begründung:

Der Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung und Ergänzung „Großer Plan BA 1 A" in 2015 ist in Bezug auf das Vorhaben Bau einer Schule in privater Trägerschaft in Golm, In der Feldmark, war nicht unumstritten - aus folgenden Gründen: Der Standort befindet / befindet sich im Außenbereich mit Waldfläche, in der Nähe eines Funkturmes, an einem problematischen Straßenabschnitt.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder einigen sich darauf, den oben genannten Ergänzungsantrag als Anfrage an den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herrn Rubelt, zu übermitteln. Frau Dr. Ludwig sagt zu, dieses zu übernehmen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Frau Holtkamp sagt die Einbeziehung des Ortsbeirats in frühzeitige Beteiligungsverfahren zu Planungen, die den Ortsteil Golm betreffen, zu. Sie empfiehlt dem Ortsbeirat, sich bei Beibehaltung dieses Bebauungsplans über geänderte Planungsziele Gedanken zu machen. Die Mitglieder des Ortsbeirats können sich dem anschließen.

 

Da kein weiterer Redebedarf besteht wird die Beschlussvorlage anschließend zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die DS 18/SVV/0522, abzulehnen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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