26.09.2018 - 5.1 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Ortsbeirat Fahrland
- Datum:
- Mi., 26.09.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Wartenberg bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass die Inbetriebnahme der Kita Fahrland im Jahr 2019 geplant ist.
Die Inbetriebnahme der durch die Firma Semmelhaack zu errichtenden Kita ist derzeit noch nicht zu benennen.
Der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt hat einen Beschluss zur Zusammensetzung der Vergabekommission gefasst; der VereinTreffpunkt Fahrland e.V. werde sich ebenfalls um die Übernahme der Trägerschaft bewerben.
Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2018/2019
- Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung unvorhersehbarer Bedarfe, ergibt sich für Potsdamer Kinder ein voraussichtlicher Maximalbedarf i. H. v. 19.788 Kita-Plätzen im Kita-Jahr 2018/2019 in der Landeshauptstadt Potsdam. Der Maximalbedarf unterteilt sich in 4.543 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 7.111 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter.
- Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2018/2019 insgesamt 18.638 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.929 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.575 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 123 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 8 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 7 pädagogisch begleiteten Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie ca. 95 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Kita-Bedarfsplan (siehe Anlage).
- Zur Sicherstellung der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 80 SGB VIII ist das Plus von 1.150 Kita-Plätzen dringend für die Befriedigung von unvorhersehbaren sowie von Bedarfen außerhalb des Kita-Jahreswechsels erforderlich.
- Um den kommunalen Herausforderungen Rechnung zu tragen und eine gemeinsame Zielsetzung zu entwickeln, ist im Zuge der aktuell in der Erarbeitung befindlichen Schulentwicklungsplanung eine integrierte Planung von Kita- und Schulbedarfen vorgesehen. Ziel ist es, ein strukturiertes und ressortübergreifendes mittel- und langfristiges Planwerk vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,8 MB
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42,6 kB
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