27.09.2018 - 3.6 Energiekonzept Krampnitz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Altmann (Energie und Wasser Potsdam GmbH) stellt die Mitteilungsvorlage vor und führt detailliert zu Kernthemen aus.

Im Besonderen geht er auf die CO2-Neutralität ein, die unmittelbar bei Inbetriebnahme erreicht wird sowie auf das Ziel der Fossilfreiheit ab 2040/2050. Die Erreichung dieser Ziele soll bei verbraucherfreundlichen Preisen gewährleistet werden. Dabei wird das Energiekonzept auf eine Inanspruchnahme maximaler Fördermittel von Bund und Land ausgerichtet. Die Preiskalkulation erfolgt mit IST-Kosten und folgt damit dem Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzip. Das Gebiet erhält eine separate Wärmeversorgung, welche nicht mit dem vorhandenen Fernwärmesystem der Landeshauptstadt Potsdam gekoppelt ist. Herzstück wird ein Block-Heizkraftwerk auf dem Gelände sein. Die Stromversorgung wird so ausgelegt, dass das System alle zukünftigen Anforderungen, z. B. Elektromobilität, erfüllen kann. Die rmeversorgung erfolgt durch ein Niedrigtemperaturnetz. Da Krampnitz ein separates sogenanntesStand-Alone-Projekt ist, ist eine eigene Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen.
Zur Absicherung eines angemessenen Wärmepreises für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteiles soll eine „Satzung über die öffentliche Versorgung mit Wärme in der Landeshauptstadt Potsdam, Wohngebiet Krampnitz (Wärmesatzung Krampnitz)“ erlassen werden.

 

 

Herr Matz erkundigt sich, warum nicht von Anfang an fossilfreie Energieträger genutzt werden und wie die Desinfektion des Trinkwassers gewährleistet wird.

 

 

Herr Walter kündigt an, den auf der Tagesordnung nachfolgenden Antrag „Energiekonzept Krampnitz“ (DS 18/SVV/0603) zurückzustellen.
Des Weiteren erkundigt er sich nach dem die Umsetzung der Maßnahmen betreffenden Zeitstrahl, der im Forum Krampnitz in Aussicht gestellt worden war. Da dieser noch nicht ausgereicht wurde, bittet er, dies nachzuholen.

 

 

Herr Altmann geht auf die Nachfragen und Anmerkungen ein. Zur Frage der Trinkwasserdesinfektion führt er verschiedene Methoden an, die jedoch letztlich von dem späteren Betreiber abhingen.

 

 

Herr Linke weist darauf hin, dass eine CO2-Neutralität sowie eine Fossilfreiheit nicht von Anfang bestehen werden, auch dafür sei die Erstellung und Ausgabe eines Zeitstrahls vorzunehmen. Es müsse erkennbar sein, wann welcher Schritt erreicht wird.

 

 

Herr Altmann betont nochmals, dass die CO2-Neutralität von Beginn an und für das gesamte Gebiet gewährleistet sei.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Mitteilungsvorlage DS 18/SVV/0607 zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage