13.09.2018 - 4.4 Elektronische Abbiegeassistenten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Piest bringt den Antrag ein.

 

Herr Richter äußert seine Bedenken hinsichtlich einer vergaberechtlichen Zulässigkeit, wenn die Bedingung mit der Hauptleistung nicht im engen Zusammenhang bestehe. Auch werden sich bei Ausschreibungen weniger Unternehmen beteiligen, da eine Vielzahl nicht über den Abbiegeassistenten verfüge, was dazu führt, dass der KIS keine Firmen findet und Gefahr läuft Projekte nicht im Zeitplan fertig zu stellen.

 

Frau Hesse sieht eine Kontrolle durch die Projektleiter als nicht realistisch an, da diese bei Anlieferungen nicht immer vor Ort sind.

 

Die Antragsteller ändern den Antrag wie folgt:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1.   Als Gesellschaftervertreter in allen Gesellschaften mit mehrheitlich städtischer Beteiligung

 darauf hinzuwirken, dass alle schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet

 werden. Auch Ausschreibungen und Vergaben sollen nur an Bieter erfolgen, die ihre schweren

 Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet

    haben.

 

2.  Zu prüfen ist, ob im Regelwerk für  öffentliche Ausschreibungen vorgesehen werden kann, dass Aufträge und

 Vergaben nur an Bieter erfolgen können, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen

 Abbiegeassistenten ausgestattet haben. Dass soll auch Ausschreibungen und Vergaben des Eigenbetriebes

 „Kommunaler Immobilien Service“ umfassen.

 Der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2019 über den erreichten Sachstand zu berichten.“

 

Die so geänderte Vorlage wurde einstimmig beschlossen:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0