26.09.2018 - 4.4 Elektronische Abbiegeassistenten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Richter das Wort. Herr Richter führt aus, dass es einer grundsätzlichen Klärung bedarf, ob solch ein Vorgehen vergaberechtlich überhaupt möglich sein. Er sieht die Forderung nach zwingenden Abbiegeassistenten auch von Dritten kritisch. Er stellt in Frage, ob zukünftig mit ausreichenden Angeboten zu Vergabeverfahren zu rechnen sei. Herr Heuer macht den Vorschlag, die geänderte Beschlussfassung des Werksausschuss KIS wie folgt zu übernehmen:

 Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. als Gesellschaftervertreter in allen Gesellschaften mit mehrheitlich städtischer Beteiligung da­rauf hinzuwirken, dass alle schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten aus­gestattet werden. Auch Ausschreibungen und Vergaben sollen nur an Bieter erfolgen, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet haben.

 

  1. Zu prüfen ist, im Regelwerk für öffentlichen Ausschreibungen vorzusehen, dass Aufträge und Vergaben nur an Bieter erfolgen nnen, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausge­stattet haben. Das soll auch Ausschreibungen und Vergaben des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien Service“ umfassen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Mai 2019 über den erreichten Sachstand zu berichten.

 

Zu diesem Vorschlag und den Ausführungen von Herrn Richter gibt es keine weitere Diskussion. Herr Heuer lässt über den Wortlaut des geänderten Antrags des Werksausschusses KIS, als Beschluss für den Ausschuss für Finanzen abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage in der geänderten Fassung zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. als Gesellschaftervertreter in allen Gesellschaften mit mehrheitlich städtischer Beteiligung da­rauf hinzuwirken, dass alle schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten aus­gestattet werden. Auch Ausschreibungen und Vergaben sollen nur an Bieter erfolgen, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet haben.

 

  1. Zu prüfen ist, im Regelwerk für öffentlichen Ausschreibungen vorzusehen, dass Aufträge und Vergaben nur an Bieter erfolgen nnen, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausge­stattet haben. Das soll auch Ausschreibungen und Vergaben des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien Service“ umfassen.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Mai 2019 über den erreichten Sachstand zu berichten.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0