26.09.2018 - 4.5 Keine Abführungen der städtischen Wohnungsgesel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion DIE aNDERE
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 26.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Frau Beck das Wort. Frau Beck bringt den Antrag ein. Sie bezieht sich auf die Mammutaufgabe „sozialer Wohnungsbau“ für die Pro Potsdam, dafür werde jegliches Geld benötigt. Herr Jetschmanegg erläutert daraufhin, dass die Stadtverordnetenversammlung 2014 ausführlich über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten debattiert habe, die zur Schulfinanzierung benötigt werden. Dazu gehörte auch die Erhöhung der Abgabe der städtischen Unternehmen. Daraufhin wurde ein Letter of Intent geschlossen, indem die einzelne Abgabebeteiligung der Städtischen Unternehmen geregelt ist. Dazu wurde kein Zeitraum festgelegt. Das heißt, dass dieses Verfahren bis auf weiteres Bestand hat. Frau Beck erwidert, dass ihr der Letter of Intent nicht vorliegt. Sie bittet um eine Kopie dessen. Herr Jetschmanegg übergibt ihr ein Exemplar.
Herr Exner führt aus, dass durch das BSC (Balanced Score Card) Verfahren ein ausgewogenes Zielsystem geschaffen wurde. Die Wohnungsbauziele sind weiterhin Anliegen, die eingehalten werden. Weiterhin verweist er auf die marktübliche verpflichtende Erwirtschaftung einer Eigenkapitalverzinsung. Dieses führt keinesfalls zu Beeinträchtigungen in der Zielerreichung der Pro Potsdam.
Herr Schüler sieht in der Pro Potsdam das Hauptinstrument auf den Wohnungsbau in Potsdam Einfluss zu nehmen. Jeder Cent der aus der Pro Potsdam rausgezogen wird, führt aus seiner Sicht zur Steigerung der Mieten. Daher sieht er den vorliegenden Antrag als naheliegend an, wenn dadurch eine Verlangsamung der Mietsteigerung herbeizuführen ist. Herr Hintze spricht sich ebenfalls für den Antrag aus. Er gibt weiterhin zu Bedenken, dass man dieses Verfahren auch auf den ViP erweitern könne.
Herr Tomczak spricht sich für eine grundsätzliche Entscheidung aus, ob gewinnorientiert oder sozial gemeinnützig gearbeitet werden soll. Für den zeitlichen Rahmen im Antrag macht er einen neuen Vorschlag: statt bis auf weiteres, neu: bis auf Widerruf.
Herr Baron v.d. Osten gen. Sacken wundert sich über die Diskussion. Die Pro Potsdam ist ein billiger Mietanbieter für Potsdamer Verhältnisse. Gewinne werden nicht verpulvert. Auf das Gleichgewicht wirkt die Verwaltung entschieden ein. Herr Schüler sieht hier einen Trugschluss zu denken, wenn keine Abfuhr dann hieße billigster Anbieter auch gleich bezahlbare Mietangebote.
Herr Hohloch sieht die Auswirkungen der bisherigen Abgabe relativ gering, Die Pro Potsdam ist nicht dafür da, den Potsdamer Haushalt zu sanieren. Dementsprechend spricht er sich für den Antrag aus.
Herr Heinzel fordert auf, den Gesamtzusammenhang zu sehen bzw. sich zu erinnern, warum das Finanzierungspaket im Jahr 2014 beschlossen wurde.
Herr Dr. Wegewitz stellt rechtliche Fragen. Zum einen sieht er die Frage, ob ein Rechtsverstoß vorliegen würde, wenn man das Eigenkapital auf Null setzt. Wer könnte Aussichtsrechtliche Bedenken äußern? Was würde die Pro Potsdam mit dem „eingesparten“ Geld anfangen? Würde hier tatsächlich ein Einfluss auf den sozialen Wohnungsbau entstehen? Herr Dr. Wegewitz könnte die Auswirkungen dieser Fragen derzeit nicht einschätzen.
Herr Exner erwidert auf die Aussage von Herrn Hintze, dass der ViP keine Abgabe an die Stadt zahlt. Es ist sogar so, dass sich der Zuschuss durch die Stadt perspektivisch erhöhen wird. Weiterhin geht er auf die weiteren Wortbeiträge ein. Grundsätzlich sieht er die Überlegungen für ein höheres Budget im Wohnungsbau als richtig an. Er gibt aber zu bedenken, dass ohne die Gesamtschau die sonstige Infrastruktur außer Acht gelassen wird. Eine Veränderung des Beschlusses von 2014 würde die Planungsgrundlage für die Haushalte der kommenden Jahre entziehen. Wohnungsbau allein bringt keine lebenswerte Umgebung. Auch Schulen und Kitas, Spielplätze müssen mitgedacht werden. Daher wurde 2014 der Beschluss gefasst ein ausbalanciertes System im Konzern Stadt zu etablieren. Er bittet darum, das bereits festgelegte BSC-Verfahren durch solch einen neuen Beschluss nicht abzuwählen.
Frau Beck merkt an, dass sich seit 2014 Änderungen ergeben haben, die auch in Betracht gezogen werden müssen. Anschließend fragt sie: Wenn der Anteil der Abgabe der Pro Potsdam so gering ist, wie kann ein Wegfall der Abgabe dann wirklich dem Gesamtkonzept schaden?
Herr Heuer weist abschließend darauf hin, dass der Grund des Beschlusses aus 2014 eine Pflichtaufgabe sei. Wenn aus der Finanzierung der Schulbaukredite etwas weggenommen wird, muss auch klar gesagt werden, wo der Ausgleich dafür herkommen soll.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erkennbar sind, stellt Herr Heuer den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage abzulehnen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der ProPotsdam angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass bis auf weiteres keine Mittel der ProPotsdam an den städtischen Haushalt abgeführt werden.
Über die eingeleiteten Schritte ist die Stadtverordnetenversammlung im November 2018 zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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