26.09.2018 - 4.9 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Wernicke das Wort. Herr Wernicke bringt die Beschlussvorlage ein. Er verweist darauf, dass die Bedarfsplanung von den zu finanzierenden Plätzen abweicht. Das liegt an der unterjährigen Schwankung in der Auslastung. Wenn sich Änderungen ergeben werden diese in den Haushalt eingebracht.

 

Es gibt keine Wortmeldungen. Herr Heuersst über den Antrag abstimmen.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 


Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2018/2019

 

  1.   Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung unvorhersehbarer Bedarfe, ergibt sich für Potsdamer Kinder ein voraussichtlicher Maximalbedarf i. H. v. 19.788 Kita-Plätzen im Kita-Jahr 2018/2019 in der Landeshauptstadt Potsdam. Der Maximalbedarf unterteilt sich in 4.543 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 7.111 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter.

 

  1.   Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2018/2019 insgesamt 18.638 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.929 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.575 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 123 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 8 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 7 pädagogisch begleiteten Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie ca. 95 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Kita-Bedarfsplan (siehe Anlage).

 

  1. Zur Sicherstellung der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 80 SGB VIII ist das Plus von 1.150 Kita-Plätzen dringend für die Befriedigung von unvorhersehbaren sowie von Bedarfen außerhalb des Kita-Jahreswechsels erforderlich.

 

  1. Um den kommunalen Herausforderungen Rechnung zu tragen und eine gemeinsame Zielsetzung zu entwickeln, ist im Zuge der aktuell in der Erarbeitung befindlichen Schulentwicklungsplanung eine integrierte Planung von Kita- und Schulbedarfen vorgesehen. Ziel ist es, ein strukturiertes und ressortübergreifendes mittel- und langfristiges Planwerk vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage