10.10.2018 - 5.10 Vorhabensbeschluss: Gründung einer quartiersbez...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 5.10 und 6.1 werden zusammen behandelt.

 

Herr Weise, Leiter der Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen, bringt die Vorlage zum Tagesordnungspunkt 5.10 ein. Im Anschluss an die Einbringung stellt Herr Altmann, technischer Geschäftsführer der Energie und Wasser Potsdam GmbH, im Rahmen einer Präsentation das Energiekonzept Krampnitz, Tagesordnungspunkt 6.1, vor. Er geht dabei insbesondere auf den Aufbau des Netzes, die vorgesehenen Erzeugungsanlagen und die technische Umsetzung ein. Ziel sei eine CO2-neutrale und fossilfreie Energieversorgung für Krampnitz.

 

Herr Finken bedankt sich bei Herrn Altmann für die Ausführungen und übergibt das Wort an Frau Eltrop, Geschäftsführerin der Energie und Wasser Potsdam GmbH. Frau Eltrop geht im Rahmen einer weiteren Präsentation auf die geplante Gründung der quartiersbezogenen Gesellschaft in Krampnitz ein. Sie stellt dar, welche Gesellschaften am Prozess beteiligt sind, welche Assets und Dienstleistungen diese einbringen sollen und wo die Vorteile, Chancen und Risiken der gemeinsamen Gesellschaft liegen. Abschließend geht sie auf die wesentlichen Vertragsbedingungen ein.

 

Herr Dr. Scharfenberg macht deutlich, dass heute nicht die Gründung der Gesellschaft, sondern lediglich der Vorhabensbeschluss dazu diskutiert werde. Die tatsächliche Gründung der Gesellschaft bedürfe eines gesonderten Beschlusses.

 

Im Anschluss wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen, die zur Gründung einer quartiersbezogenen Gesellschaft in Krampnitz unter Beteiligung der Energie und Wasser Potsdam GmbH, der Stadtwerke Potsdam GmbH und der Deutsche Wohnen erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Prüfung des Vorliegens der kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzung und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Das Ergebnis der Prüfung mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen ist der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.