10.10.2018 - 5.2 Elektronische Abbiegeassistenten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Finken bringt den Antrag namens der Fraktionen CDU/ANW und SPD ein und gibt die Voten der beteiligten Fachausschüsse wieder. Da kein Diskussionsbedarf besteht, wird der Antrag anschließend in der Fassung des Werksausschusses Kommunaler Immobilien Service, der sich der Ausschuss für Finanzen angeschlossen hat, zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.als Gesellschaftervertreter in allen Gesellschaften mit mehrheitlich städtischer Beteiligung da­rauf hinzuwirken, dass alle schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten aus­gestattet werden. Auch Ausschreibungen und Vergaben sollen nur an Bieter erfolgen, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet haben.

 

2.Zu prüfen ist, ob im Regelwerk für öffentlichen Ausschreibungen vorzusehen vorgesehen werden kann, dass Aufträge und Vergaben nur an Bieter erfolgen können, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausge­stattet haben. Das soll auch Ausschreibungen und Vergaben des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien Service“ umfassen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Mai  2019 über den erreichten Sachstand zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.