13.11.2018 - 4.2 Barrierefreiheit im ÖPNV

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke erinnert an die Behandlung in früherer Sitzung. Unter Berücksichtigung der erfolgten Hinweise ist folgende modifizierte Fassung vorbereitet worden, die Frau Hüneke einbringt:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren, wie die Stadt ihrer gesetzlichen Verpflichtung bis zum 1. Januar 2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu gewährleisten, nachkommen wird.

 

Termin März 2019“

 

 

Herr Goetzmann informiert, dass entsprechend der Vorgaben der auch in der Begründung angeführten Novelle zum Personenbeförderungsgesetz intensiv an der Vorbereitung der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes gearbeitet wird. Mit einer Änderung der Terminstellung auf April 2019 könne dem Antrag zugestimmt werden.

 

 

Frau Hüneke übernimmt die geänderte Terminstellung April 2019.

 

 

Herr Putz äert, dass der Umbau aller Haltestellen für Busse bis 2022 nicht zu schaffen sei.

 

 

Eine Verbesserung der Barrierefreiheit sei sinnvoll, ergänzt Herr Jäkel. Jedoch sei es nicht erforderlich alle Tatrabahnen bis 2022 abzuschaffen, da nur ein Teil der Nutzer mobilitätseingeschränkt ist. Vielmehr müsse es möglich sein, zum Beispiel im Berufsverkehr im Wechsel Niederflur- und Tatrabahnen einzusetzen, so dass jeder für sich die Möglichkeit hat zu wählen, welche Bahn er nutzt. Bei der Suche nach der bestmöglichen Variante sei auch die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.

 

 

Herr Eichert hält die Durchsetzung der Barrierefreiheit im gesamten Bereich für wünschenswert. Die Umsetzung müsse dort erfolgen, wo keine Sachzwänge dagegensprechen.

 

 

Herr Dr. Naumann spricht sich für den Antrag aus.

 

 

Herr Tomczak stellt klar, dass die Information wichtig sei und hält den Antrag für durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Fassung zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den neuen Nahverkehrsplan so zu gestalten, dass bis 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht wird. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist dies nicht nur zu benennen und zu begründen, sondern auch anzugeben, bis wann in diesen Fällen eine Barrierefreiheit hergestellt sein wird.

 

Außerdem sollen die geplanten Bürgerbeteiligungsverfahren für den Nahverkehrsplan für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein.

 

Barrierfreiheit im Personennahverkehr beschränkt sich nicht nur auf einzelne Komponenten, sonder umfasst auch das ÖPNV-Netz, Fahrzeuge, Haltestellen, Informationsdienstleistungen usw. Zu ergänzen ist dieses System durch barrierefreie Zu- und Abgangswege zwischen Haustür und Haltestelle, also eine barrierefreie Straßenraumgestaltung.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren, wie die Stadt ihrer gesetzlichen Verpflichtung bis zum 1. Januar 2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu gewährleisten, nachkommen wird.

 

Termin rz April 2019

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage