09.10.2018 - 5.4 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu Baulei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erinnert, dass bereits in den zurückliegenden Jahren regelmäßig über die Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu Bebauungsplan- oder anderen Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch und zur Einstellung der zugehörigen Verfahren entschieden worden ist. In der aktuellen Beschlussvorlage sind insgesamt sieben Aufstellungsverfahren zu Bebauungsplanverfahren bzw. zu Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren benannt, die vor einiger Zeit eingeleitet wurden, zu denen aber aus Sicht der Verwaltung die Weiterführung der Planverfahren nicht mehr erforderlich ist. Von daher schlägt die Verwaltung mit der vorliegenden Beschlussvorlage die Aufhebung der gefassten Aufstellungsbeschlüsse zu folgenden Verfahren vor, auf die Frau Holtkamp näher eingeht:

 

-          Bebauungsplan Nr. 81.1 „Wohnen an der Biosphäre“

-          Bebauungsplan Nr. 117 „Zum Jagenstein/Zum Kahleberg“

-          Bebauungsplan Nr. 134 „Großbeerenstraße/Ecke Steinstraße“

-          Bebauungsplan Nr. 1 A „Großer Plan BA 1 A, Teilbereich zwischen den Wohngebieten An der Feldmark und Am Herzberg (OT Golm), 1. Änderung und Ergänzung“

-          Bebauungspläne Nr. 7 und 9 „Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark, 2. Änderung“

 

sowie

 

-          Flächennutzungsplanänderung Nr. (07/14) „Wohnen an der Biosphäre“ (diese sollte im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81.1 durchgeführt werden.

 

Frau Holtkamp ergänzt, dass sich die Ortsbeiräte Golm, Uetz-Paaren und Satzkorn mit der Vorlage befasst haben.

 

-          Der Ortsbeirat Golm ist der Auffassung, dass im Moment noch keine Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 A „Großer Plan BA 1 A, Teilbereich zwischen den Wohngebieten An der Feldmark und Am Herzberg (OT Golm), 1. Änderung und Ergänzung“ erfolgen solle und bittet abzuwarten. Dieser Bitte kann sich die Verwaltung anschließen und übernimmt die Streichung des Bebauungsplanes Nr. 1 A (siehe 4. Zeile in Anlage 1).

 

-          Die Bebauungspläne Nr. 7 und 9 „Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark, 2. Änderung“ betreffen die Ortsteile Satzkorn und Uetz-Paaren. Seitens der Verwaltung wird die Aufhebung vorgeschlagen. Frau Holtkamp erinnert, dass das Planerfordernis zu dieser Änderung mit der Notwendigkeit begründet worden ist, das bisherige Plankonzept zur Umsetzung eines „Vergnügungs- und Freizeitparks“, welches den bislang geltenden Bebauungsplänen im Friedrichspark zugrunde liegt, aufzugeben und die Flächen für eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden im Jahr 2012 gefasst. Zu diesen Bebauungsplänen wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 156 „Gewerbeflächen Friedrichspark“, der auch die Flächen der vorgenannten Bebauungspläne umfasst, werden jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Logistikstandortes geschaffen.

 

Der Ortsbeirat Uetz-Paaren hat der Vorlage die Zustimmung erteilt.

 

Der Ortsbeirat Satzkorn hat der Vorlage nicht zugestimmt und stattdessen gebeten, bestimmte einzelne Details im Bebauungsplan Nr. 156 zu ändern.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufstellungsbeschlüsse Nr. 7 und 9 entsprechend dem Votum des Ortsbeirates Uetz-Paaren und entgegen dem Votum des Ortsbeirates Satzkorn zur Einstellung zu bringen, da die Präzisierung im Bebauungsplanverfahren Nr. 156 beraten werden könne.

 

 

Herr Jäkel bestätigt, dass die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 156 die Flächen der Bebauungspläne Nr. 7 und 9 mit einem größeren Umfang einschließt.

 

 

Es erfolgt keine Diskussion, so dass der Ausschussvorsitzende folgende geänderte Fassung zur Abstimmung stellt:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Aufstellungsbeschlüsse der in der Anlage 1 aufgeführten Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) werden aufgehoben und die zugehörige Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

 

einschließlich folgender Änderungen in der Anlage 1:

Herausnahme des Bebauungsplan Nr. 1 A „Großer Plan BA 1 A, Teilbereich zwischen den Wohngebieten An der Feldmark und Am Herzberg (OT Golm), 1. Änderung und Ergänzung“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage