11.02.2003 - 7 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Eichenmüller informiert darüber, dass  1.490 Anträge auf Grundsicherung bearbeitet werden müssen. Die ersten 37 Bürger haben bereits einen positiven Beschied erhalten.

Konkrete Aussagen, ob die im Haushalt eingestellten Mittel ausreichen, können noch nicht getroffen werden.

Zur GFG-Förderung werden Ende Februar Trägergespräche geführt, danach soll eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Politik tagen, um die Prioritätenliste zu erarbeiten.

 

 

Frau Schulze fragt, was passiert, wenn die Zweckbindung für die GFG-Mittel wegfällt.

Sie stellt folgenden Antrag:

Sollten die Zuwendungen für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgliche Dienst (§ 16a GFG) nicht mehr Zweckgebunden erfolgen, sind die dafür zusätzlich bereitgestellten Mittel im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen in die Haushaltsstellen 49800.71800 und 49800.71801 für den bisherigen Zweck zu binden.

 

Frau Melior macht deutlich, dass auch die Landesfinanzierung für das Frauenhaus nicht wegfallen darf. Aber auch das Frauenzentrum hat wichtige Funktionen, vor allem für Familien in schwierigen Situationen.

 

Frau Priebe bittet um Auflistung der eingegangenen Anträge und eine Übersicht zur Förderung 2002.

 

Frau Eichenmüller sagt dies zu. Die Liste wird allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass für das Sozialticket keine Mittel eingestellt wurden. Die PDS-Fraktion wird die Einstellung von 100.000,00 Euro im Haushalt 2003 beantragen.

Sie stellt folgenden Antrag:

Im Haushalt 2003 sollen 100.000,00 Euro für das Sozialticket eingestellt werden.

 

Frau Eichenmüller macht deutlich, dass dies eine freiwillige Leistung ist. Das Ticket kann dann  erst ausgereicht werden, wenn der Haushalt bestätigt ist.

Sie erklärt, dass sich die Stadt beim ViP um einen „Sozialtarif“ bemüht hat. Dieser sollte 21,50 Euro betragen. Die Verhandlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Der Ausschuss wird über den weiteren Verlauf der Gespräche informiert.

 

Herr Näder schlägt vor, dass die Verwaltung prüfen sollte, wieviel eingespart wird, wenn die Stadtverordneten auf ihre Freifahrt beim ViP verzichten.

Er stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie hoch die Einsparungen der ViP wären, wenn die Stadtverordneten auf die Freifahrt verzichten.

Diese Einsparungen sollen dem Sozialticket zugeführt werden.

 

Frau Schulze zieht ihren Antrag zum Sozialticket vorläufig zurück, da der Vorschlag der Verwaltung erst geprüft werden sollte.

 

Frau Priebe hat den von Herrn Näder gestellten Antrag bereits vor zwei Jahren gestellt. Die Prüfung hat damals ergeben, dass es hier keine Einsparungen gibt.

 

Frau Blume spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus. Dieser sollte unterstützt werden.

 

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie hoch die Einsparungen der ViP wären, wenn die Stadtverordneten auf die Freifahrt verzichten.

Diese Einsparungen sollen dem Sozialticket zugeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Frau Priebe fragt nach dem städtischen Zuschuss für Arbeitsmarktförderung in Höhe von 223.600,00 Euro.

 

Frau Kluge kann hierzu keine Aussagen machen. Dies wird nachgereicht.

 

Antrag:

Sollten die Zuwendungen für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgliche Dienst (§ 16a GFG) nicht mehr Zweckgebunden erfolgen, sind die dafür zusätzlich bereitgestellten Mittel im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen in die Haushaltsstellen 49800.71800 und 49800.71801 für den bisherigen Zweck zu binden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Die DS 02/SVV/0946 wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage