11.02.2003 - 6 Konzept zur Vermittlung von Sozialhilfeempfänge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Eichenmüller bringt die Vorlage ein und nimmt Stellung zum Änderungs-/Ergänzungs-Antrag der PDS-Fraktion.

Sie weist darauf hin, dass am 19.02.2003 in ihrem Fachbereich die Vorstellung der Dienstanweisung erfolgt.

 

Frau Priebe betont die Wichtigkeit der ortsüblichen Entlohnung. Wenn nicht ortsüblich entlohnt wird, bedeutet dies unter Umständen zusätzliche Sozialhilfeleistungen und somit zusätzliche Kosten für die Stadt.

 

Frau Eichenmüller erklärt, dass die Prämienzahlung von der eingesparten Sozialhilfe erfolgt. Beides gleichzeitig ist ausgeschlossen.

Eine Kontrolle der ortsüblichen Entlohnung ist durch die Stadt nicht zu leisten.

 

Herr Bindheim macht deutlich, dass 80 % der tatsächlich eingesparten Sozialhilfe für die Prämienzahlungen in den ersten 6 Monaten eingesetzt werden. Dies wird in der Dienstanweisung geregelt.

 

Frau Eichenmüller weist darauf hin, dass hauptsächliches Anliegen ist, die Sozialhilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen.

 

Frau Blume fragt, was ortsübliches Einkommen ist.

 

Herr Näder bittet um Abstimmung zum Rederecht für Frau Bluhm (Arbeitsamt Potsdam).

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Rederecht wird zugestimmt.

 

Frau Bluhm erklärt, dass sich die ortsübliche Entlohnung aus der Tariftabelle abzüglich 30 % ergibt.

 

Herr Jetschmanegg weist darauf hin, dass es schon eine Qualitätssteigerung ist, einen Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu bringen.

 

Herr Näder stimmt dem zu.

 

Frau Priebe erklärt, dass der Punkt 3 (Personalbedarf) des Änderungs-/Ergänzungsantrages zu streichen ist.

 

Es erfolgt Einzelabstimmung.

 

Antrag:

Unter Eckpunkte der Vermittlung (Punkt 2; Seite 2) wird eingefügt:

-          dreimonatige Berichterstattung im Sozialausschuss

-          Befristung des Konzeptes zunächst für ein Jahr

-          eine Vereinbarung über Prämienzahlungen zwischen der Stadt und den Vermittlungsagenturen ist in Absprache mit den Mitgliedern des Sozialausschusses auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung mit der Dienstanweisung zur Umsetzung des Konzeptes im März vorzulegen

-          Zumutbarkeitskriterien (wie allgemein am Arbeitsmarkt üblich) werden festgelegt

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Antrag:

Unter Regelungen zur Prämiengewährung (Punkt 3.3; Seite 4) der erste Satz wird ergänzt:

... zu einer ortsüblichen Entlohnung

Die Arbeitgeberanteile an den Lohnnebenkosten sowie an der Kranken- und Pflegeversicherung sind nachweislich vom Arbeitgeber zu übernehmen.

 

Der fünfte Absatz (Punkt 3.3) wird ergänzt: (nach ... als Einmalzahlung gewährt)

... Zu der Ermittlung der Gesamtprämie wird eine Kappungsgrenze von 2700 EUR eingeführt, die nicht überschritten werden darf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       3

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 Frau Eichenmüller weist nochmals auf das Treffen der Arbeitsgruppe Dienstanweisung am 19.02.2003, 15:00 Uhr im Raum 449 des Hauses 2 hin.

 

Frau Priebe, Frau Schulze und Frau Blume bekunden Interesse, an den Treffen teilzunehmen.

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Beschlusstext:

Umsetzung des Konzeptes zur Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in den ersten Arbeitsmarkt .

 

+ Änderungen:

Unter Eckpunkte der Vermittlung (Punkt 2; Seite 2) wird eingefügt:

-          dreimonatige Berichterstattung im Sozialausschuss

-          Befristung des Konzeptes zunächst für ein Jahr

-          eine Vereinbarung über Prämienzahlungen zwischen der Stadt und den Vermittlungsagenturen ist in Absprache mit den Mitgliedern des Sozialausschusses auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung mit der Dienstanweisung zur Umsetzung des Konzeptes im März vorzulegen

-          Zumutbarkeitskriterien (wie allgemein am Arbeitsmarkt üblich) werden festgelegt

 

Unter Regelungen zur Prämiengewährung (Punkt 3.3; Seite 4) der erste Satz wird ergänzt:

... zu einer ortsüblichen Entlohnung

Die Arbeitgeberanteile an den Lohnnebenkosten sowie an der Kranken- und Pflegeversicherung sind nachweislich vom Arbeitgeber zu übernehmen.

 

Der fünfte Absatz (Punkt 3.3) wird ergänzt: (nach ... als Einmalzahlung gewährt)

... Zu der Ermittlung der Gesamtprämie wird eine Kappungsgrenze von 2700 EUR eingeführt, die nicht überschritten werden darf.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage