09.10.2018 - 3.1 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Wernicke stellt den Bedarfsplan vor.

Eine rechtzeitige Fortschreibung der Planung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sei gesetzlich geregelt. Eine Fortschreibung erfolgt immer dann, wenn sich qualitative Änderungen ergeben.

In Potsdam geschieht dies, aufgrund des rasanten Bevölkerungswachstums, jährlich. Gemäß der IST-Erfassung können  r das Jahr 2018/2019 insgesamt 18.638 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Die Berechnung hierzu erfolgt aufgrund des tatsächlichen Bedarfes.

Auch in diesem Jahr kann somit wieder eine bedarfsgerechte Versorgung realisiert werden.

Herr Wollenberg fragt, ob bei der Berechnung der Quoten auch beachtet wurde, dass vermehrt 5.- und 6. Klässler den Hort in Anspruch nehmen.

Herr Wernicke erläutert, dass diese Quoten sich an tatsächlichen Bedarfen orientieren. An manchen Standorten gebe es eine  Planungsquote von 70 %, an anderen eine von 60 %. Daher sei eine individuelle Betrachtung der Standorte wichtig.

 

Herr Keller informiert, dass zur Beschlussvorlage bereits am 26.09.2018 im Finanzausschuss behandelt und angenommen wurde.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:


Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2018/2019

 

  1.   Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung unvorhersehbarer Bedarfe, ergibt sich für Potsdamer Kinder ein voraussichtlicher Maximalbedarf i. H. v. 19.788 Kita-Plätzen im Kita-Jahr 2018/2019 in der Landeshauptstadt Potsdam. Der Maximalbedarf unterteilt sich in 4.543 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 7.111 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter.

 

  1.   Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2018/2019 insgesamt 18.638 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.929 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.575 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 123 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 8 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 7 pädagogisch begleiteten Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie ca. 95 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Kita-Bedarfsplan (siehe Anlage).

 

  1. Zur Sicherstellung der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 80 SGB VIII ist das Plus von 1.150 Kita-Plätzen dringend für die Befriedigung von unvorhersehbaren sowie von Bedarfen außerhalb des Kita-Jahreswechsels erforderlich.

 

  1. Um den kommunalen Herausforderungen Rechnung zu tragen und eine gemeinsame Zielsetzung zu entwickeln, ist im Zuge der aktuell in der Erarbeitung befindlichen Schulentwicklungsplanung eine integrierte Planung von Kita- und Schulbedarfen vorgesehen. Ziel ist es, ein strukturiertes und ressortübergreifendes mittel- und langfristiges Planwerk vorzulegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage