18.10.2018 - 9.1 Vorhabensbeschluss zur Gründung bzw. Erwerb ein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kolesnyk verweist auf die Stellungnahme zur Drucksache, die allen Ausschussmitgliedern vorliegt. Er weist darauf hin, dass die Zuarbeit des Beteiligungsmanagements dort eingeflossen ist.

 

Herr Jekel (Bereich Wohnen) teilt mit, dass sich auch der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft und der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion mit der vorliegenden Beschlussvorlage befasst haben. Er weist darauf hin, dass keine Mittel  aus dem Budgetr die Nachbarschafts- und Begegnungshäuser heraus genommen werden. Es ist keine Maßnahme zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes der Stadtteilarbeit.

Das Gesamtkonzept für Stadtteilarbeit stellt ein Diskussionsmaterial dar, um in das Gespräch zu kommen. Ein konkretes Angebot dazu ist die Durchführung eines Fachtages Anfang 2019, um eine gemeinsame Sichtweise hinzubekommen.

Die Abstimmung mit der KUBUS gGmbH steht noch aus. Das Gespräch ist für Anfang November 2018 geplant. Er betont, dass es hier klare Abgrenzungen geben soll.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass am 17.10.2018 das Gespräch mit der AG der Bürger- und Begegnungshäuser stattgefunden hat. In der letzten Sitzung wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt bisher nicht vor.

 

Herr Jekel erklärt, dass die Beratung stattgefunden hat. Es gibt kein einheitliches Votum, da es keine einheitliche Sichtweise gibt.

Herr Jekel betont, dass er die Zusammenfassung erstellen kann, die dann den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

 

Frau Dr. Müller betont, dass darum gebeten wurde, verbindlich aufzunehmen, dass es sich um die 3 Häuser handelt. Sie weist darauf hin, dass die Beschreibungen zur KUBUS gGmbH in dem vorliegenden Papier nicht stimmen. Sie bittet um eine Korrektur in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden.

 

Herr Westphal teilt mit Bezug auf die KUBUS gGmbH mit, dass es aus dem Dezember 2017 eine Vereinbarung gibt, die durch Frau Fischer und Herrn Beermann unterzeichnet wurde. Aus dieser geht hervor, dass es keine Doppelstrukturen sondern eine Ergänzung geben wird.

Er informiert über das Gespräch mit den Bewohnern am Schlaatz vom 27.09.2018, in dem sich für die Fortsetzung der Arbeit ausgesprochen wurde.

Im Gesellschafterbeschluss ist bereits die Beschränkung auf die 3 Häuser festgelegt. Es wird empfohlen, einen Fachbeirat einzurichten.

 

Herr Liebe hat festgestellt, dass das ehrenamtliche Engagement insgesamt zurückgeht. Er fragt, welche Vorstellungen es zur Beförderung ehrenamtlichen Engagements gibt.

 

Herr Westphal erklärt, dass der Verein gegründet wurde, um Nachbarschaftsarbeit zu befördern. Er verweist auf den Ehrenamtspreis, der regelmäßig verliehen werden.

In der Kooperation zwischen Gewoba und dem Verein werden einige Möglichkeiten gesehen. Er selbst hat bereits Mitarbeitende der Gewoba, die in den Ruhestand gehen, angesprochen, sich ehrenamtlich zu betätigen.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass mehrfach betont wurde, dass es nur um die 3 Häuser geht. Er bittet sich daran zu erinnern, wie sich z.B. der Milanhorst entwickelt hat.

 

Frau Schulze betont, dass die wertvolle Arbeit der drei Häuser nicht in Abrede gestellt werden soll. Sie verweist auf die Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 18.09.2018 und macht deutlich, dass hier eine schriftliche Stellungnahme gefordert wurde.

 

Herr Jekel macht mit Bezug auf die Kooperationsvereinbarung deutlich, dass die Profile der Einrichtungen herausgestellt werden. Er weist darauf hin, dass in der ausgereichten Stellungnahme dargestellt werden soll, dass die vielfältige Trägerlandschaft erhalten bleiben soll.

 

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass mit der vorliegenden Beschlussvorlage lediglich entschieden werden soll, dass etwas gemacht werden soll, nicht jedoch die abschließende Entscheidung getroffen wird. Sichergestellt werden muss, dass die bisherige Arbeit weitergehen kann. In der Vergangenheit haben einige Tger, die als Verein organisiert waren, die Organisationsform gewechselt, da alle vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Der Unterschied ist hier, dass mitgeredet werden kann, da es sich um eine städtische gGmbH handeln würde.

Er schlägt vor, eine entsprechende Formulierung in den Beschuss aufzunehmen oder einen konkreten Arbeitsauftrag zu geben, der die diskutierten Punkte beinhaltet.

 

Frau Parthum fragt, ob es möglich ist, dass die Landeshauptstadt Potsdam, wenn sie ein neuen Nachbarschafts- und Begegnungshaus baut, die gGmbH beauftragen kann.

 

Herr Jekel erklärt, dass dann eine Ausschreibung erfolgen muss und sich die gGmbH daraufhin bewerben kann.

 

Frau Frehse-Sevran fasst zusammen, dass sich dem gGmbH auf die 3 Häuser beschränken soll. Wenn ein Haus ausgeschrieben wird, kann sich die gGmbH bewerben. Sie schlägt vor, dies so im Beschluss zu formulieren.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die folgende geänderte Fassung beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen, die r die Gründung bzw. den Erwerb einer gemeinnützigen Gesellschaft r die Stadtteilarbeit der ProPotsdam GmbH erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Prüfung des Vorliegens der kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen wird das Tätigkeitsfeld anderer städtischer Gesellschaften und der Potsdamer Trägerlandschaft im Gründungsprozess berücksichtigt. Im Falle der Ausweitung auf weitere Tätigkeitsorte und -felder ist der Subsidiaritätsgrundsatz zu wahren.

 

Das Ergebnis der Prüfung mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen ist der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen.