07.11.2018 - 7.12 Elektronische Abbiegeassistenten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.12
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1.als Gesellschaftervertreter in allen Gesellschaften mit mehrheitlich städtischer Beteiligung darauf hinzuwirken, dass alle schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Auch Ausschreibungen und Vergaben sollen nur an Bieter erfolgen, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet haben.
2.Zu prüfen ist, ob im Regelwerk für öffentlichen Ausschreibungen vorzusehen vorgesehen werden kann, dass Aufträge und Vergaben nur an Bieter erfolgen können, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet haben. Das soll auch Ausschreibungen und Vergaben des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien Service“ umfassen.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Mai 2019 über den erreichten Sachstand zu berichten.
Der Ausschuss für Finanzen sowie der Hauptausschuss empfehlen, dem Antrag mit den Änderungen/Ergänzungen des Werksausschusses Kommunaler Immobilien Service zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1.als Gesellschaftervertreter in allen Gesellschaften mit mehrheitlich städtischer Beteiligung darauf hinzuwirken, dass alle schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet werden.
2.Zu prüfen ist, ob im Regelwerk für öffentlichen Ausschreibungen vorgesehen werden kann, dass Aufträge und Vergaben nur an Bieter erfolgen können, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet haben. Das soll auch Ausschreibungen und Vergaben des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien Service“ umfassen.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Mai 2019 über den erreichten Sachstand zu berichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,7 kB
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