05.12.2018 - 5.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpar...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage einschließlich dem geänderten Durchführungsvertrag (Anlage 5) und der redaktionellen Änderung in der Begründung (Anlage 3), wie folgt zuzustimmen:

 

….

 

  1. ….

 

 

Einschließlich dem geänderten Durchführungsvertrag und der redaktionellen Änderung in der Begründung.

 

Die geänderte Anlage 3 und die geänderte Anlage 5 wurde an jede Fraktion in einem Exemplar ausgereicht.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 “Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ sowie der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 2, 3 und 4).
  2. Dem Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird nach § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 5).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen