05.12.2018 - 5.5 Vorhabensbeschluss zur Gründung bzw. Erwerb ein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen, die für die Gründung bzw. den Erwerb einer gemeinnützigen Gesellschaft für die Stadtteilarbeit der ProPotsdam GmbH erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Prüfung des Vorliegens der kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen.

 

Zur Vermeidung von Doppelstrukturen wird das Tätigkeitsfeld anderer städtischer Gesellschaften und der Potsdamer Trägerlandschaft im Gründungsprozess berücksichtigt. Im Falle der Ausweitung auf weitere Tätigkeitsorte und -felder ist der Subsidiaritätsgrundsatz zu wahren.

 

Das Ergebnis der Prüfung mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen ist der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales und Inklusion und für Kultur und Wissenschaft sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage in der ergänzten Fassung des Jugendhilfeausschusses zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die so ergänzte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen, die r die Gründung bzw. den Erwerb einer gemeinnützigen Gesellschaft r die Stadtteilarbeit der ProPotsdam GmbH erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Prüfung des Vorliegens der kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen.

 

Zur Vermeidung von Doppelstrukturen wird das Tätigkeitsfeld anderer städtischer Gesellschaften und der Potsdamer Trägerlandschaft im Gründungsprozess berücksichtigt. Im Falle der Ausweitung auf weitere Tätigkeitsorte und -felder ist der Subsidiaritätsgrundsatz zu wahren.

 

Das Ergebnis der Prüfung mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen ist der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

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Anlagen