14.11.2018 - 3.7 Ferienwohnungen begrenzen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Oberbürgermeister gibt die Änderungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wieder und stellt diese zur Abstimmung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum aufzuklären und zu ahnden geahndet werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

Im Anschluss wird die so geänderte Gesamtvorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum aufzuklären und zu ahnden geahndet werden können.

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegegenüber dem Land Brandenburg eine Gesetzesinitiative anzuregen, die die Teilnutzung von Wohnraum regelt. So soll es für die Vermietung von Ferienzimmern oder Ferienwohnungen eine Meldepflicht sowie zeitlich und räumlich begrenzende Vorgaben geben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2019 Bericht zu erstatten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.