29.11.2018 - 4.8 Vorhabensbeschluss zur Gründung bzw. Erwerb ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist auf das Votum des Jugendhilfeausschusses, der empfiehlt, dem Antrag mit der Ergänzung des folgenden Satz zuzustimmen:
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen wird das Tätigkeitsfeld anderer städtischer Gesellschaften und der Potsdamer Trägerlandschaft im Gründungsprozess berücksichtigt. Im Falle der Ausweitung auf weitere Tätigkeitsorte und -felder ist der Subsidiaritätsgrundsatz zu wahren.
Der Oberbürgermeister berichtet, dass der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion sowie der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft dem ergänzten Beschlusstext des Jugendhilfeausschusses zustimmen. Da es keinen Diskussionsbedarf gibt, wird die Vorlage anschließend mit der Ergänzung des Jugendhilfeausschusses zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen, die für die Gründung bzw. den Erwerb einer gemeinnützigen Gesellschaft für die Stadtteilarbeit der ProPotsdam GmbH erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Prüfung des Vorliegens der kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen.
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen wird das Tätigkeitsfeld anderer städtischer Gesellschaften und der Potsdamer Trägerlandschaft im Gründungsprozess berücksichtigt. Im Falle der Ausweitung auf weitere Tätigkeitsorte und -felder ist der Subsidiaritätsgrundsatz zu wahren.
Das Ergebnis der Prüfung mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen ist der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.