13.11.2018 - 4.5 Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Binschus-Wiedemann nimmt stellvertretend für den Verein StadtrandELFen das Rederecht wahr und macht aufmerksam, dass in dem Konzept eine Fläche am Habichtweg in Bornstedt als Fläche für neue Kleingärten vorgesehen wird. Der Verein StadtrandELFen bittet die Entscheidung über das Konzept zu vertagen und so eine breitere öffentliche Beteiligung und Diskussion über die zur Verfügung stehenden Flächen und ihre Nutzungsarten zu ermöglichen. Frau Binschus-Wiedemann ergänzt, dass die angesprochene Fläche für pädagogische Zwecke, wie Pfadfinder, Kitas, Hortgruppen etc. genutzt wird und so eine enge Verzahnung der vielfältigen Möglichkeiten von Bildung, Naturschutz und Erlebnispädagogik möglich sei.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bringt die Vorlage mittels Präsentation ein und erläutert, dass das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 eine Fortschreibung des Kleingarten-Entwicklungskonzeptes von 2007 ist und einen verpflichtenden Rahmen für Verwaltung und Stadtpolitik im Umgang mit Kleingartenflächen in der Landeshauptstadt Potsdam bilden soll. Die Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes ist in enger Abstimmung mit der Kleingartenkommission, mit Beteiligung der Fraktionen und mit dem Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde Potsdam e.V. (VGS) erarbeitet worden. Dazu hat es mehrere Fachgespräche und zwei öffentliche Veranstaltungen gegeben. Das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 ist ein wichtiger Beitrag zur Wachstumsdiskussion in Potsdam: Es geht bei der Entwicklung Potsdams nicht nur um Bauflächen, sondern auch um den Erhalt und die Stärkung wichtiger Grün- und Freiräume r die Bürgerinnen und Bürger, die Natur und unser Stadtklima. Mit dem Konzept wollen wir die Grundlagen schaffen, um trotz des Wachstums der Stadt Kleingartenflächen zu erhalten.

 

Herr Wolfram betont, dass zukünftig zur Sicherung der Kleingartenflächen in Potsdam keine städtischen Grundstücke mit Kleingärten verkauft oder umgenutzt werden sollen. Nur in begründeten Einzelfällen wären Ausnahmenglich, beispielsweise für notwendige soziale Infrastruktur, wie Schul- oder Kitabauten. Diese Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Neben der Sicherung der Flächen für Kleingärten wird auch die Qualifizierung der Kleingartengebiete beabsichtigt. Das spiegelt sich zum Beispiel darin wieder, Wegeverbindungen innerhalb der Kleingartenanlagen sowie der Erreichbarkeit von außen zu verbessern, Spiel- und Gemeinschaftsbereiche anzulegen etc.

 

Ergänzend informiert Herr Wolfram, dass einige der bisherigen Ersatzflächen für eine (Teil-)Aktivierung als Kleingarten, aber auch als Baufläche vorgeschlagen werden. Dieser Ansatz wird von der Kleingartenkommission und dem VGS unterstützt.

Bestandteil der E 8 Ersatzflächen ist auch die von Frau Binschus-Wiedemann angesprochene Fläche. Hier könne man versuchen, dieses Projekt in die Kleingartenfläche oder in festgesetzte Grünfläche einzuordnen und beizubehalten.

 

Abschließend berichtet Herr Wolfram, dass der Aufstellungsbeschluss zur Sicherung der Sparte Angergrund für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 vorbereitet worden ist und geht auf einzelne Nachfragen ein.

 

 

Seitens verschiedener Ausschussmitglieder wird für die Erarbeitung des Kleingartenkonzeptes gedankt. Dies sei der richtige Weg.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten als Fortschreibung des Kleingartenentwicklungskonzeptes von 2007 (Anlage 1) bildet die Grundlage für den Erhalt und die Entwicklung der Kleingärten in Potsdam.

 

Zur Sicherung vorhandener Kleingartenflächen werden städtische Grundstücke mit Kleingärten (nach dem vorgelegten Konzept) nicht veräußert oder umgenutzt. In begründeten Einzelfällen sind Veräußerungen oder Umnutzungen möglich, diese erfordern aber einen gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage