13.11.2018 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Er erinnert, dass das Erfordernis der Optimierung einer für die innere Erschließung des Gewerbegebietes wichtigen Ost-West-Verkehrsverbindungen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Bedarfe der Filmproduktion Planungsanlass der 1. Änderung des seit 2006 rechtsgültigen Bebauungsplanes war. Die erforderliche Verkehrsverbindung ist zwischen der Grünstraße und der Ahornstraße geschaffen worden. Auch die Höhenentwicklung wurde nochmals überprüft und dieser bereits mit dem Auslegungsbeschluss zugestimmt (Festsetzung der maximal zulässigen Höhe von 51,0 m üDHHN im Mischgebiet).

 

Einzelne Rückfragen der Ausschussmitglieder werden durch Herrn Lehmann beantwortet.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg“, 1. Änderung entschieden (gemäß Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg“, 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 3 und 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage