13.11.2018 - 4.7 Gestaltungssatzung "Babelsberg Nord" Öffentlich...

Beschluss:
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Die Tagesordnungspunkte 4.7 und 4.8 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlagen ein. Viele Gebäude wurden in den letzten Jahren behutsam, überwiegend im Sinne der Gestalterischen Sanierungsziele, welche seit 1999 für die Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und „Babelsberg Süd“ gelten, modernisiert und instandgesetzt.

Nach Aufhebung der Sanierungssatzungen besteht die Gefahr von Veränderungen bzw. Überformungen der besonderen Bau- und Gestaltmerkmale. Die Gestaltungssatzungen sollen die bereits seit 1999 geltenden gestalterischen Sanierungsziele ersetzen und der Verstetigung der Sanierungsziele dienen. Diese Vorgaben wären bei allen Veränderungen, Umbauten, Erweiterungen und Neubauten zu beachten. So gibt es Regelungen zu Gliederung, Gestaltung, Materialien und Farben der Fassaden, aber auch zu Fenster- und Türformen, Dächern, Dachfenster und Überdachungen sowie zur Gestaltung der Außenanlagen und Einfriedungen, um das charakteristische Erscheinungsbild der Quartiere zu erhalten. Die Gestaltungssatzungen sind in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde und der Bauaufsichtsbehörde erarbeitet worden. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können die Gestaltungssatzungen öffentlich ausgelegt werden, um so die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden einzuholen.

 

 

Frau Hüneke bringt folgende Änderungsanträge ein:

 

Zu 18/SV/0727 Gestaltungssatzung „Babelsberg Nord“

§ 5 Fenster

§ 5 (3) Französische Fenster sind nicht zugelassen.

§ 5 (6) in Holz entsprechend der vorgefundenen Profilierung auszuführen

§ 5 (14) Tore: … Ersatz insbesondere in der Profilierung

 

Zu 18/SVV/0728 Gestaltungssatzung „Babelsberg Süd“

§ 5 Fenster

§ 5 (3) Französische Fenster sind nicht zugelassen.

§ 5 (6) in Holz entsprechend der vorgefundenen Profilierung auszuführen

§ 5 (14) Tore: … Ersatz insbesondere in der Profilierung

 

 

Frau Reimers spricht die Vorgaben für Fassadenmaterialen und farben sowie die Dachneigung an. Hier hat Frau Reimers den Eindruck, dass die Festlegungen der Gestaltungssatzungen weit über das hinausgehen, was in den Sanierungsgebieten vorgegeben war.

 

 

Herr Jäkel regt an, zu den Vorgärten eine Festlegung zu treffen, dass wenigstens 50 % mit lebendem Grün zu gestalten sind und bittet die Verwaltung um eine entsprechende Ausformulierung.

Herr Lehmann sagt zu, diese Änderung einzuarbeiten.

 

 

Frau Reimers bittet festzulegen, dass alles das was während der Laufzeit der Sanierungssatzung genehmigt worden ist, auch mit den Gestaltungssatzungen Bestand hat.

 

 

Im Laufe der Diskussion zieht Frau Hüneke Ihren Änderungsvorschlag zu beiden Vorlagen zu folgendem Punkt zurück:

§ 5 (3) Französische Fenster sind nicht zugelassen.

 

 

Herr Kirsch stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlagen 18/SVV/0827 und 18/SVV/0828 bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Er bittet die Verwaltung in Vorbereitung der Sitzung am 27.11.2018 die heute erfolgten Hinweise zu berücksichtigen und entsprechende Formulierungsvorschläge zu erarbeiten.

 

 

Die Vorlage wird bis zur Sitzung am 27.11.2018 zurückgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage