27.11.2018 - 5.16 Baufläche am Lustgarten: Raum für Musik und Bew...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Tomczak bringt den Antrag ein. Es wird gebeten zu prüfen, ob die Fläche am Rande des Lustgartens parallel zum Bahndamm bedarfsgerecht und ortsangepasst entwickelt werden könne, um einen Ort für Bewegung, Musik und Begegnungen zu etablieren.

 

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) informiert, dass nach aktueller Einschätzung des Landes die Prioritäten im Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte klar in den Bereichen des Leitbautenkonzepts rund um den Alten Markt und Plantage / ehemalige Feuerwache gesehen werden. Die weitere Umsetzung des Leitbautenkonzepts, die Neugestaltung der Plantage sowie das Verfahren zur Realisierung eines Standorts für die Kultur- und Kreativwirtschaft lassen aus Sicht des Fördergebers derzeit den Einsatz von Fördermitteln aus der Städtebauförderung im Bereich des Lustgartens nicht zu.

 

 

Im Anschluss an eine kurze Diskussion berichtet Herr Tomczak, dass der Ausschuss für Bildung und Sport dem Antrag mit folgendem ergänzenden Satz zugestimmt habe. „Die Prüfung ist einzuleiten, sobald eine konkrete Planung vorliegt.“

Mehrere Ausschussmitglieder äußern, dass sie aktuell keinen Handlungsrahmen auf der bezeichneten Fläche sehen, weil die zuvor erläuterten Verfahren vordringlich gesehen werden.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

 

zu welchen Kosten und unter welchen Voraussetzungen auf der laut Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte vorgesehenen Baufläche im südlichen Lustgarten Räume für Bewegung und Musik geschaffen werden können.

 

Die Prüfung soll folgende Nutzungen oder Mischnutzungen umfassen:

 

- Skaterhalle oder überdachte Skateanlage (v.a. Rampen u.ä. für Fun-/Tricksport),

- Wände zum Klettern und Bouldern,

- Probenräume für Musiker*innen (ohne Ausstattung).

 

Zu prüfen ist dabei auch

 

- welche Nutzflächen bei welchen Geschossigkeiten und Bauhöhen ungefähr erreicht                

              werden können,

- welche weiteren rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind und

- inwiefern Mittel der Städtebauförderung einsetzbar wären.

 

Nicht zuletzt zugunsten neuer landschaftlicher Erlebnisse (durch Bahndamm versperrter Blick über die Havel) ist grundsätzlich von einer Begehbarkeit des Daches auszugehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

1

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt den Antrag abzulehnen.