27.11.2018 - 5.12 Grundstücks- oder Gebäudeverkauf

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein. Sie bittet zu beachten, dass im Rahmen eines nachhaltigen Flächenmanagements auch die erforderlichen Flächen für die soziale Infrastruktur mit dem Wachstum im Wohnungsbau vorzuhalten sind und bittet dem Antrag zuzustimmen.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) bestätigt die Möglichkeit bei jeder Beschlussvorlage zu einem Grundstücks- oder Gebäudeverkauf darzulegen, ob in dem entsprechenden Sozialraum Gebäude und Flächen für die soziale Infrastruktur (Schulen, Kitas, Sportflächen etc.) vorhanden sind. Jedoch bedeutet dies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Herr Richter präferiert eher ein aktives Flächenmanagement zu etablieren. Durch die Bildung des Planungsbüros können so vorausschauend die Bedarfe der sozialen Infrastruktur geplant und berücksichtigt werden.

 

 

Nach kurzer Diskussion stellt Frau Hüneke als Antragstellerin den Antrag zurück und wird signalisieren, wenn eine erneute Befassung im Ausschuss erfolgen soll.

 

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