22.11.2018 - 3.5 Abfallentsorgungssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 3.5 und 3.6 werden gemeinsam behandelt.

 

Frau Prestin (Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger [Abfallentsorgung]) bringt die Vorlagen ein.

 

Zur Abfallentsorgungssatzung erläutert sie die Neuerungen und Änderungen.

Die beabsichtigten Änderungen betreffen:

-          die Aufnahme einer Regelung zum Anschlusszwang für zeitlich befristete Veranstaltungen,

-          die Präzisierung der Sammlung von Bioabfällen, hier insbesondere der Verzicht auf die Verwendung von Kunststoffbeuteln zur Bioabfallsammlung, da diese die weitergehende stoffliche Verwertung in der nachgeschalteten Kompostieranlage behindern,

-          die redaktionelle Anpassung des § 11 zur Sammlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte zum besseren Verständnis unter Beibehaltung der bisherigen Sammelstrukturen,

-          die Präzisierung der Regelungen der Mitwirkungspflichten der Grundstückseigentümer bei der Nichtbefahrbarkeit von Straßen auf Grund verschärfter gesetzlicher Vorgaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung bei der Sammlung von Abfällen sowie

-          einige redaktionelle Änderungen.

Die Änderungen sind ausführlich in einer Synopse, die der Vorlage anliegt, gegenübergestellt.

 

Zur Abfallgebührensatzung verweist sie, dem Kostendeckungsprinzip folgend, auf geänderte Kostenansätze und die sich daraus ergebenen Änderungen in den Gebührensätzen. Hieraus ergibt sich eine jährliche Überarbeitung der Abfallgebührensatzung hinsichtlich der Gebührensätze. Daher wird für das Jahr 2019 eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt.

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2019 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Vorjahren, insbesondere die Änderungen in der Rest- und Bioabfallentsorgung. Die Biotonne sei mittlerweile etabliert. Auch der Bevölkerungszuwachs ist bei der Prognose der Abfallmengen zu berücksichtigen. Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation sind leicht sinkende Abfallgebühren zu verzeichnen. So sinkt die Grundgebühr

 

-          r Haushalte um 0,96 € je Person und Kalenderjahr (-3,4%)

-          im Gewerbe um 0,84 € je Beschäftigten und Kalenderjahr (-5,0%).

Die Leistungsgebühr Restabfall verringert sich in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 4,5 und 9%. Die Bioabfallgebühr bleibt größtenteils konstant, nur bei den 660l-Biotonnen ergibt sich eine Reduzierung um 14%, die auf die Überdeckung 2017 zurückzuführen ist.

 

 

Herr Rietz erinnert im Zusammenhang mit der Gebührensatzung an die im letzten Jahr geführte Diskussion über die in den Wintermonaten reduzierte Abholung der Biotonne, vierzehntäglich statt jede Woche. Er erkundigt sich, welche Erfahrungen damit gemacht wurden, speziell, ob sich hier Gebühren sparen ließen.

 

 

Frau Prestin berichtet, dass sich die wöchentliche Abholung der Biotonne bewährt hat.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich unter anderem, bezogen auf die Erfassung der geleerten Behälter, nach den Minderleerungen (Nichtleerung der Tonnen aufgrund fehlenden Bedarfes). Er möchte wissen, ob sich diese nicht vorgenommenen Leerungen r die Bürgerinnen und Bürger gebührenmindernd auswirken.

 

 

Frau Prestin führt aus, dass eine entsprechende Prüfung laufe. Die Landeshauptstadt Potsdam stehe diesbezüglich im Erfahrungsaustausch mit anderen Städten. Ein Prüfergebnis liegt noch nicht vor.

 

 

Herr Jäkel bittet um Mitteilung an die Mitglieder, die auch schriftlich (per E-Mail) erfolgen kann, wie viele Leerungen von 100 Prozent im Jahr tatsächlich vorgenommen werden.

 

 

Herr Piest erkundigt sich nach dem Umgang mit bzw. der Verwendung von Bußgeldern für illegale Müllentsorgung.

 

 

Frau Prestin erklärt, dass diese Bußgelder in den städtischen Haushalt fließen; sie können hier nicht speziell gehrenmindernd angerechnet werden. Zudem seien die Einnahmen aus dieser Quelle vergleichsweise gering.

 

 

Auf die Erkundigung von Herrn Wartenberg nach einer beauftragten Prüfung zu den Fahrtwegen im Zusammenhang mit der Müllabholung erklärt Frau Prestin, dass diese Prüfung beauftragt, aber noch nicht abgeschlossen sei. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird die Verwaltung darüber informieren.

 

 

Auf weitere Nachfragen der Mitglieder geht Frau Prestin ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Abfallentsorgungssatzung (DS 18/SVV/0723) zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Satzung über die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallentsorgungssatzung)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage