22.11.2018 - 3.7 Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung KOUL, SBV (ff)
- Datum:
- Do., 22.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
(19:14 Uhr: Herr Rietz übernimmt die Sitzungsleitung)
Frau Binschus-Wiedemann nimmt ihr Rederecht als Vorsitzende des StadtrandELFen e. V. wahr. Sie erläutert die umfangreichen Aktionen in der Jugend- und Familienarbeit, die auf den von den beabsichtigten Änderungen potentiell betroffenen Flächen angeboten werden. Beispielsweise das Betreiben einer Streuobstwiese oder die Unterhaltung von Bienenvölkern etc. Die beabsichtigte Schaffung der Möglichkeit der Bebauung bereite vielen Ansässigen die Sorge, dass bisherige Flächen wegfallen könnten, für die dann wiederum Bedarfe entstünden. Sie sieht das Bestehen der angebotenen Aktivitäten gefährdet und spricht sich deutlich gegen die geplanten Änderungen aus.
Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie anhand einer Präsentation. Er weist auf die Behandlung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hin, in dem die Vorlage ungeändert beschlossen worden ist.
Das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 ist eine Fortschreibung des Kleingarten-Entwicklungskonzeptes von 2007 und bildet einen verpflichtenden Rahmen für die Verwaltung und die Stadtpolitik im Umgang mit Kleingartenflächen in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes ist in enger Abstimmung mit der Kleingartenkommission, mit Beteiligung der Fraktionen und mit dem Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde Potsdam e. V. (VGS) erarbeitet worden. Dazu hat es mehrere Fachgespräche und zwei öffentliche Veranstaltungen gegeben.
Das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 ist ein wichtiger Beitrag zur Wachstumsdiskussion in Potsdam: Es geht bei der Entwicklung Potsdams nicht nur um Bauflächen, sondern auch um den Erhalt und die Stärkung wichtiger Grün- und Freiräume. Mit dem Konzept soll die Grundlage geschaffen werden, trotz Wachstum der Stadt, Kleingartenflächen zu erhalten.
Herr Wolfram betont, dass zukünftig zur Sicherung der Kleingartenflächen in Potsdam keine städtischen Grundstücke mit Kleingärten verkauft oder umgenutzt werden sollen. Nur in begründeten Einzelfällen wären Ausnahmen möglich, beispielsweise für notwendige soziale Infrastruktur, wie Schul- oder Kitabauten. Diese Ausnahmen bedürfen dann jedoch eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Ergänzend informiert er, dass einige der bisherigen Ersatzflächen für eine (Teil-)Aktivierung als Kleingarten, aber auch als Baufläche vorgeschlagen werden. Dieser Ansatz wird von der Kleingartenkommission und dem VGS unterstützt.
Herr Piest bringt den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ein, der den Beschlusstext wie folgt ergänzen soll:
„Begleitend zum Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 legt die Stadtverordnetenversammlung fest: Bei zukünftigen Planungen, die die Ersatzfläche E8 betreffen, sind die Verantwortlichen für die sogenannte Habichtwiese frühzeitig einzubeziehen. Die im Stadtentwicklungskonzept Kleingärten erwähnte Streuobstwiese gilt es als Biotop zu schützen und die als Habichtwiese bezeichnete Teilfläche der Ersatzfläche E8 ist insgesamt als naturnahe bewirtschaftete Gartenbaufläche zu erhalten.“
Dieses Projekt sei aktuell einzigartig und daher gesondert festzuhalten, um deren Erhalt verbindlich zu sichern.
Herr Wolfram erklärt, dass die Habichtwiese keinen Hinderungsgrund darstellt. Falls dieser Teil von dem Aktivierungsmodell betroffen sein sollte, könnte sie in die Kleingartenfläche oder in die festgesetzte Grünfläche eingeordnet und so beibehalten werden.
Herr Henning erkundigt sich, ob Ersatzflächen auch an anderer Stelle im Stadtgebiet geprüft worden sind. Vor allem da, wo noch keine Flächen dieser Art vorhanden sind, um auch dort die Lebensqualität, die diese Flächen gewähren, anzubieten.
Herr Wolfram gibt an, im Potsdamer Stadtgebiet kaum noch mögliche Flächen für diese Art der Nutzung zu haben. Gegebenenfalls sei im Umland zu schauen – entsprechende Gespräche sind möglich und werden bereits geführt. Allerdings seien auch hier die Aussichten nicht vielversprechender.
Herr Jäkel regt an, zu diesem Zwecke Gespräche mit der Gemeinde Stahnsdorf zu führen.
Auf weitere Nachfragen geht Herr Wolfram ein.
Der Vorsitzende stellt den Ergänzungsantrag zur Abstimmung.
Begleitend zum Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 legt die Stadtverordnetenversammlung fest: Bei zukünftigen Planungen, die die Ersatzfläche E8 betreffen, sind die Verantwortlichen für die sogenannte Habichtwiese frühzeitig einzubeziehen. Die im Stadtentwicklungskonzept Kleingärten erwähnte Streuobstwiese gilt es als Biotop zu schützen und die als Habichtwiese bezeichnete Teilfläche der Ersatzfläche E8 ist insgesamt als naturnahe bewirtschaftete Gartenbaufläche zu erhalten.
Abstimmungsergebnis: mit 5:0:1 angenommen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten als Fortschreibung des Kleingartenentwicklungskonzeptes von 2007 (Anlage 1) bildet die Grundlage für den Erhalt und die Entwicklung der Kleingärten in Potsdam.
Zur Sicherung vorhandener Kleingartenflächen werden städtische Grundstücke mit Kleingärten (nach dem vorgelegten Konzept) nicht veräußert oder umgenutzt. In begründeten Einzelfällen sind Veräußerungen oder Umnutzungen möglich, diese erfordern aber einen gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Begleitend zum Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 legt die Stadtverordnetenversammlung fest: Bei zukünftigen Planungen, die die Ersatzfläche E8 betreffen, sind die Verantwortlichen für die sogenannte Habichtwiese frühzeitig einzubeziehen. Die im Stadtentwicklungskonzept Kleingärten erwähnte Streuobstwiese gilt es als Biotop zu schützen und die als Habichtwiese bezeichnete Teilfläche der Ersatzfläche E8 ist insgesamt als naturnahe bewirtschaftete Gartenbaufläche zu erhalten.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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9,7 MB
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Anlagen
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