22.11.2018 - 3.8 1. Aktionsplan: Masterplan 100% Klimaschutz bis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Lippert (Koordinierungsstelle Klimaschutz) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein und begründet sie.

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 09.09.2015 (DS 15/SVV/0645) die Teilnahme am Prozess Masterplan 100% Klimaschutz beschlossen. Mit Beschluss vom 13.09.2017 (DS 17/SVV/0537) hat die Stadtverordnetenversammlung die Masterplanziele bestätigt und die Kernstrategien des Gutachtens als Ordnungsrahmen zukünftiger Politik beschlossen sowie den Oberbürgermeister beauftragt, die Kernstrategien zu untersetzen. Die Strategien des Masterplans wurden im personell erweiterten Klimarat aus übergeordneter Perspektive behandelt. Parallel gab es handlungsfeldbezogene Arbeitsgruppen auf Arbeitsebene der Verwaltung und weiterer relevanter Akteure. Das Ergebnis dieses Prozesses ist die hier heute zu behandelnde Vorlage.

Der Kern der Vorlage ist der in der Anlage beigefügte 1. Aktionsplan. In diesem sind die beschlossenen 34 Kernstrategien des Masterplans mit mittelfristigen Teilstrategien, kurzfristigen Maßnahmen und einer Controllingstruktur untersetzt. Schwerpunkte der mittelfristigen Strategien und der kurzfristigen Maßnahmen sind:

 

-          Verstärkung der Kooperation im Verbund von Kommune, kommunalen Unternehmen, weiteren öffentlichen Einrichtungen und der Wissenschaft in der Stadt

-          Bessere Ausnutzung der klimarelevanten Steuerungsmöglichkeiten als Kommune, z. B. mittels der Stadtplanung

-          Fokussierung auf die Stadtteilebene

-          Hohe Ausnutzung von Fördermöglichkeiten und Aufzeigen von Bedarfen an Fördermitteln und Rahmenbedingungen an Land und Bund

-          Verstärkte Integration von Lebenszyklusbetrachtungen und regionaler Wertschöpfung bei Investitionsentscheidungen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und der kommunalen Unternehmen

-          Nutzung der Entwicklung von Krampnitz als Reallabor

-          Dauerhaftes Controlling und regelmäßiges Monitoring

Als Kernmaßnahmen benennt sie die langfristigen Masterplan-Strategien: klimagerechte und energieeffiziente Stadtentwicklung und Anwendung des reformierten Städtebauinstrumentariums, „Energienutzungsplan (ENP) Potsdam als neues dauerhaftes Planungsinstrument sowie „Ausbau der Verbundstrategie mit klaren Zielvereinbarungen zwischen kommunaler Unternehmen (KU) und Landeshauptstadt Potsdam (LHP)“.

 

Die Strategien und Maßnahmen tragen maßgeblich zu einer zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt und der Erreichung der strategischen Ziele bei. Sie regen Innovationen an, senken langfristige Kosten, erhöhen die Lebensqualität und zeigen Verantwortung für zukünftige Generationen und globale Gerechtigkeit. Dabei konzentrieren sich die Strategien und Maßnahmen auf Beiträge, die die Landeshauptstadt Potsdam im Einklang mit ihren weiteren Aufgaben leisten kann.

Um die mit der Vorlage verbundenen Aufgaben in Qualität und Quantität hinreichend ausfüllen zu können, sind zutzliche Ressourcen notwendig.

 

 

Herr Jäkel benennt als eine der für ihn wichtigsten Maßnahme die „Sicherung und nachhaltige Bewirtschaftung mindestens der bisherigen Flächen, Wäldern und Niedermooren“.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Den „1. Aktionsplan“ mit den darin aufgeführten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie Strategien zur Umsetzung „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“ gemäß Anlage.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zur Umsetzung der Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung stehen und wenn ja, diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Der „1. Aktionsplan“ ist alle zwei Jahre zu aktualisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen; erstmals im 4. Quartal 2020.

 

  1. Ein Monitoring und Controlling wie folgt:

 

a)      für die im 1. Aktionsplan genannten Maßnahmen (Anlage 1) – jährlich, als kurzer Statuscheck

b)      für die mittelfristigen Strategien und die Klima- und Energiebilanz – alle 2 Jahre (Klimabericht)

c)      für alle im Konzept genannten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien – alle 6 Jahre

 

Die Beschlüsse zur Berichterstattung Klimabericht und Energie-und Klimaschutzmanagement sind in diese Berichterstattung zu integrieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage