22.11.2018 - 3.12 Förderung des Wasserwandertourismus in Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein und erläutert ihn.

 

 

Frau Dr. Sommer (Bereich Marketing) bittet dem Antrag nicht zuzustimmen, weil in der Zukunft ein Nutzungskonzept entwickelt werden soll, das dann auch dieses Thema beinhalten wird. Dem möchte die Verwaltung nicht vorgreifen.

 

 

Herr Jäkellt den Antrag insgesamt für positiv, jedoch sollten die Punkte 3 und 4 als Prüfauftrag beschlossen werden.

 

 

Frau Hüneke übernimmt diesen Vorschlagr den Antragsteller.

 

 

Herr Linke beantragt die Ergänzung des Punktes 2 um die Strandbäder der Landeshauptstadt Potsdam, bei denen es bislang nicht möglich sei anzulegen, selbst nicht für eine kurze Dauer.

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den Wassersportvereinen und der Potsdam Marketing und Servicegesellschaft GmbH folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den gravierenden Nachholbedarf in der öffentlichen Zugänglichkeit der Potsdamer Ufer für den Ein- und Ausstieg von nichtmotorisierten Wasserwanderern (Kanuten, Paddler) sowie Windsurfern und Standup-Paddlern zügig abzubauen:

 

  1. An den Potsdamer Ufern sollen in allen Stadtteilen mit Wasserzugang jederzeit öffentlich und frei zugängliche Ein- und Ausstiegsstellen für Paddler und Surfer ausgewiesen und im Rahmen des wassertouristischen Informationssystems „Gelbe Welle“ bekannt gemacht werden.
  2. Die Landeshauptstadt Potsdam soll mit den sechs wassersporttreibenden Vereinen und den Bäderbetrieben Verhandlungen aufnehmen, um vertraglich zu sichern, dass auf städtischen Grundstücken jederzeit eine frei zugängliche Anlegestelle für den Ein- und Ausstieg von nichtmotorisierten Kanuten, Paddlern und Surfern vorhanden ist. Mit allen anderen wassersporttreibenden Vereinen strebt die Landeshauptstadt Potsdam auf dem Wege von Kooperationsvereinbarungen analoge Regelungen an.

Des Weiteren ist durch den Oberbürgermeister zu prüfen, ob

 

  1. Aauf der Anlegestelle „Auf dem Kiewitt“ ist umgehend eine öffentlich und jederzeit frei zugängliche Ein- und Ausstiegsstelle einzurichteneingerichtet. und Ddie Anlage wird innerhalb von zwei Jahren zu einem öffentlichen Wasserwanderrastplatz ausgebaut werden kann.
  2. Ddie in der „Tourismuskonzeption 2025“ vorgesehenen vier Wasserwanderrastplätze sowie weitere fünf Plätze sind bis Mitte 2019 zu identifizierten und bis spätestens 2022 einzurichteneingerichtet werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.