22.11.2018 - 3.16 Laubentsorgung im Ortsteil Fahrland

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Wartenberg bringt den Antrag ein und ändert ihn in einen Prüfauftrag, da sich die konkrete Problemlage zwischenzeitlich gelöst hat. Eine grundsätzliche Klärung werde jedoch immer noch angestrebt.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich, ob dieses Laub der allgemeinen Sammlung zugeführt werden kann.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) weist darauf hin, dass die Laubbeseitigung und entsorgung grundsätzlich dem anliegenden Grundstückseigentümer auch von Straßenbäumen obliegt, es sei denn, es werde eine Unzumutbarkeit festgestellt.

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass prüfen, wie die Laubentsorgung im Ortsteil Fahrland 2018/19 ebenso wie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung 2017/18 durchgeführt wird.

Das bedeutet, dass in der Ketziner Straße im Abschnitt Schule (Nr. 31 C) bis OA (Nr. 1) und vom Satzkorner Graben bis OA die RK 5, FR, WD, Laubentsorgung und Radweg sowie in der Marquardter Straße im Abschnitt Nr. 11 (OE) bis Ketziner Straße FR und WD in der RK 5 und Laubentsorgung durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage