27.11.2018 - 5.7 Nutzungspotentiale der Bestandssportflächen im ...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Der Antrag wird von Herrn Tomczak mit Verweis auf den wachsenden Bedarf im Sportbereich eingebracht. Er bittet zu den vorhandenen Flächen intensiv zu prüfen, was möglich ist.

 

 

Herr Jäkel informiert, dass der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung dem Antrag mit der Terminstellung März 2019 gefolgt ist.

 

 

Herr Gessner (Bereich Sport) verweist auf den sich bereits im im Geschäftsgang befindlichen Antrag 18/SVV/0269. Dieser enthält einen Prüfauftrag, zu dem das Ergebnis nach der Sommerpause 2019 vorgelegt werden soll.

 

 

Herr Heuer regt an, den parallel laufenden Antrag dann ebenfalls auf den Zeitraum nach der Sommerpause zu terminieren.

 

 

Herr Tomczak äert, dass er in Anbetracht einer gründlichen Prüfung einer Terminänderung auf Mai 2019 zustimmen könne.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) teilt mit, dass ein Großteil der Prüfungen durch den KIS vorgenommen wird. Für eine fundierte Prüfung sind entsprechende Planungsaufträge erforderlich. Dafür sind Ressourcen und Personal erforderlich und andere Aufgaben wären zurückzustellen.

 

 

Herr Heuer spricht sich dafür aus, auch die Kommunikation mit den Verbänden etc. zu suchen.

 

 

Herr Kirsch bestätigt, dass das Anliegen sinnvoll sei. Fremdfirmen müssen beauftragt werden. Dafür wird die entsprechende Zeit und es werden die dafür erforderlichen Mittel benötigt.

 

 

Frau Hüneke empfiehlt ebenfalls die Terminstellung Mai 2019. Gegebenenfalls nne zu diesem Zeitpunkt eine Berichterstattung erfolgen.

 

 

Herr Kirsch stellt den Änderungsantrag die Terminstellung auf September 19 zu verlegen.

Abstimmungsergebnis: 3/3 damit abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt folgenden geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

 

Reduzieren

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche zusätzlichen Nutzungspotenziale und Trainingszeiten auf den vorhandenen städtischen Sportplätzen im gesamten Stadtgebiet erschlossen werden können, insbesondere durch:

 

  1. den Neubau zusätzlicher Sportflächen auf bislang nicht genutzten Randflächen der Sportplätze bzw. durch flächenoptimierende Neuordnung von Sportanlagen

 

  1. a) durch die Herstellung hinreichender bzw. zusätzlicher Beleuchtungsanlagen und

b) durch die Umwandlung von Rasen- in Kunstrasenplätze.

 

Das Prüfergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Januar Mai 2019 - nach einzelnen Sportplätzen aufgeschlüsselt - vorgelegt werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

0

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt den Antrag abzulehnen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage