27.11.2018 - 5.10 Bebauungsplan "Am Königsweg" (OT Fahrland), 15....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass der seit Februar 1992 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Am Königsweg“ für den zu ändernden Teilbereich eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Kindergarten‘ sowie eine Fläche für Versorgungsanlagen festsetzt. Herr Goetzmann ergänzt, dass der Vorhabenträger neben der Errichtung einer Kindertagesstätte mit 240 Plätzen, die Errichtung einer Pflegeeinrichtung für betreutes Wohnen plant. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Pflegeeinrichtung soll eine Teilfläche der Gemeinbedarfsfläche als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Weiterhin ist vorgesehen, anstelle der Fläche für Versorgungsanlagen eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Spielplatz‘ festzusetzen, da der Bedarf an Versorgungsanlagen bereits über die bestehenden Anlagen abgedeckt ist. Außerdem soll die Erschließung der geplanten Wohnbaufläche und der Gemeinbedarfsfläche ‚Kindergarten‘ geändert werden. Die verkehrliche Anbindung soll zukünftig über die südlich gelegene „Gartenstraße“ sowie nördlich über die Anbindung eines Fuß- und Radweges an die Straße „Am Hasensteg“ erfolgen.

 

Auf Rückfragen der Ausschussmitglieder geht Herr Goetzmann ein. Er ergänzt, dass sich der Ortsbeirat Fahrland erst morgen mit dieser Vorlage befassen wird, jedoch von einem positiven Votum auszugehen ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortsbeirat Fahrland - wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Der Bebauungsplan “Am Königsweg“ (OT Fahrland) ist im Teilbereich Gartenstraße/Am Upstall nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 15. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage