05.12.2018 - 5.9 Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 05.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, der Vorlage mit der Ergänzung eines 3. Absatzes wie folgt zuzustimmen:
…
Begleitend zum Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 legt die Stadtverordnetenversammlung fest: Bei zukünftigen Planungen, die die Ersatzfläche E8 betreffen, sind die Verantwortlichen für die sogenannte Habichtwiese frühzeitig einzubeziehen. Die im Stadtentwicklungskonzept Kleingärten erwähnte Streuobstwiese gilt es als Biotop zu schützen und die als Habichtwiese bezeichnete Teilfläche der Ersatzfläche E8 ist insgesamt als naturnahe bewirtschaftete Gartenbaufläche zu erhalten.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten als Fortschreibung des Kleingartenentwicklungskonzeptes von 2007 (Anlage 1) bildet die Grundlage für den Erhalt und die Entwicklung der Kleingärten in Potsdam.
Zur Sicherung vorhandener Kleingartenflächen werden städtische Grundstücke mit Kleingärten (nach dem vorgelegten Konzept) nicht veräußert oder umgenutzt. In begründeten Einzelfällen sind Veräußerungen oder Umnutzungen möglich, diese erfordern aber einen gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Begleitend zum Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 legt die Stadtverordnetenversammlung fest: Bei zukünftigen Planungen, die die Ersatzfläche E8 betreffen, sind die Verantwortlichen für die sogenannte Habichtwiese frühzeitig einzubeziehen. Die im Stadtentwicklungskonzept Kleingärten erwähnte Streuobstwiese gilt es als Biotop zu schützen und die als Habichtwiese bezeichnete Teilfläche der Ersatzfläche E8 ist insgesamt als naturnahe bewirtschaftete Gartenbaufläche zu erhalten.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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9,7 MB
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Anlagen
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