05.12.2018 - 5.18 Änderung der Stellplatzsatzung der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Der Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung/ TöB-Beteiligung wird zugestimmt  (gemäß Anlage 2).

 

2. Die Stellplatzsatzung vom 7.3.2012 (ABl 04/2012, S.15) wird gemäß § 3 BbgKVerf in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr.19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 15], S.1) in Verbindung mit § 87 Abs. 4 und 5 BbgBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.5.2016 (GVBl. l [Nr. 14], S.1) wie folgt geändert:

 

1.          In § 1 wird der Satz 2 geändert. Der mit Räumlicher Geltungsbereich überschriebene § 1 lautet:

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Ausgenommen sind die auf der Übersichtskarte der Anlage 1 dargestellten Teile des Stadtgebietes:

a)     Teile der historischen Gärten (Park Sanssouci, Neuer Garten sowie der Ruinenbergbereich, das Belvedere auf dem Pfingstberg, das östliche Pfingstberggelände und das Mirbachwäldchen, Park Babelsberg, Schloss Lindstedt, das Schlosspark Sacrow und das Gebiet der Kolonie Alexandrowka);

b)     Die Gebiete der Bebauungspläne SAN-P 18 und SAN-P 19 in der Potsdamer Mitte.

2.               Die Anlage 1 der Stellplatzsatzung (Übersichtskarte) wird geändert. Die Gebiete der vorgenannten Bebauungspläne werden als „aus dem räumlichen Geltungsbereich ausgenommene Gebiete“ dargestellt (gemäß Anlage 1 der Beschlussvorlage).

 

3.               Die vorgenannten Änderungen treten am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam in Kraft.

 

4.               Mit der Satzungsänderung wird die Begründung der Änderung zur Satzung veröffentlicht.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen