05.12.2018 - 6.35 Laubentsorgung im Ortsteil Fahrland
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.35
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 05.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung in einen Prüfauftrag zuzustimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass prüfen, wie die Laubentsorgung im Ortsteil Fahrland 2018/19 ebenso wie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung 2017/18 durchgeführt wird.
…
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Änderung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg bringt namens der Fraktion DIE LINKE folgenden Ergänzungsantrag ein:
…
Darüber hinaus ist bezogen auf das gesamte Stadtgebiet zu prüfen, wie der Zusammenhang zwischen der Durchführung der Straßenreinigung in den Reinigungsklassen 1 bis 5 und der Laubabfuhr in diesen Straßen ab 2019 wiederhergestellt werden kann.
Abstimmung:
Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Im Anschluss wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Laubentsorgung im Ortsteil Fahrland 2018/19 ebenso wie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung 2017/18 durchgeführt wird.
Das bedeutet, dass in der Ketziner Straße im Abschnitt Schule (Nr. 31 C) bis OA (Nr. 1) und vom Satzkorner Graben bis OA die RK 5, FR, WD, Laubentsorgung und Radweg sowie in der Marquardter Straße im Abschnitt Nr. 11 (OE) bis Ketziner Straße FR und WD in der RK 5 und Laubentsorgung durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist bezogen auf das gesamte Stadtgebiet zu prüfen, wie der Zusammenhang zwischen der Durchführung der Straßenreinigung in den Reinigungsklassen 1 bis 5 und der Laubabfuhr in diesen Straßen ab 2019 wiederhergestellt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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