28.11.2018 - 5.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Wartenberg bringt die Vorlage ein und verweist auf die den Ortsteil betreffenden Bebauungspläne.

Auf die Nachfrage von Herrn Matz, warum der B-Plan 161 Ketziner Straße in der höchsten Kategorie eingeordnet ist, antwortet Frau Holtkamp, dass aus rechtlichen Gründen und bestehenden Zwängen aus der Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium, die Notwendigkeit der zügigen Bearbeitung besteht.

 

Im Anschluss wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage nicht zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2019 bis 2020 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

1

 

Damit ist die Vorlage abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage