28.11.2018 - 5.3 Bebauungsplan "Am Königsweg" (OT Fahrland), 15....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher bringt die Vorlage ein.

 

Von Herrn Matz wird ein Änderungsantrag eingebracht:

 

Der Ortsbeirat bittet den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Bebauungsplans „Am Königsweg“ dahingehend zu ändern, dass die bauplanungsrechtliche Festsetzung der nördlichen Teilfläche der Gemeindebedarfsfläche „Kindergarten“ (Fläche für Pflegeeinrichtung) als Allgemeines Wohngebiet aus dem Aufstellungsbeschluss gestrichen wird. Diese Festsetzung sollte in einer weiteren und nachgelagerten Änderung des Bebauungsplanes erst dann erfolgen, wenn die geplante Kindertagesstätte gebaut und übergeben, sowie auf absehbare Zeit kein Bedarf für eine Erweiterung der Kindertagesstätte zu erwarten ist.

 

In der sich anschließenden Diskussion, wird darauf hingewiesen, dass es intensive Abstimmungsrunden zwischen der Verwaltung der Landeshauptstadt und dem Bauträger gab und die Anzahl der 240 Kita-Plätze ausdrücklich von der Landeshauptstadt gefordert wurde.

 

Anschließend schlägt Frau Holtkamp vor, mit der Beschlussfassung des Auslegungsbeschlusses auch einen städtebaulichen Vertrag vorzulegen, der insbesondere die Details zur engen zeitlichen Verknüpfung zwischen dem Bau der Kindertagesstätte und der geplanten Einrichtung für betreutes Wohnen regelt.

 

Unter dieser Maßgabe zieht Herr Matz seinen Änderungsantrag zurück.

 

Die Beschlussvorlage wird in der ursprünglichen Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Der Bebauungsplan “Am Königsweg“ (OT Fahrland) ist im Teilbereich Gartenstraße/Am Upstall nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 15. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage