27.11.2018 - 5.4 Änderung der Stellplatzsatzung der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein. Er führt aus, dass die Änderung der Stellplatzsatzung erforderlich ist, um zusätzlich zu den bereits in der bisherigen Satzung ausgenommenen Teilen der historischen Gärten auch ein Teil der historischen Potsdamer Innenstadt aus dem Geltungsbereich der Stellplatzsatzung entlassen zu können. Dabei handelt es sich um die Gebiete der Bebauungspläne SAN P 18 und SAM P 19. Die Regelung zur Herstellung von Stellplätzen wird in diesen beiden Gebieten durch die Bebauungspläne gewährleistet. Damit wird erreicht, dass in diesen Gebieten aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation eine von den Einzelgrundstücken unabhängige Stellplatzlösung gefunden werden kann. Im Übrigen bleiben die Regelungen der bisherigen Stellplatzsatzung unverändert und damit auch die bestehenden Zielsetzungen und Rahmenbedingungen.

 

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

1. Der Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung/ TöB-Beteiligung wird zugestimmt (gemäß Anlage 2).

 

2. Die Stellplatzsatzung vom 7.3.2012 (ABl 04/2012, S.15) wird gemäß § 3 BbgKVerf in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr.19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 15], S.1) in Verbindung mit § 87 Abs. 4 und 5 BbgBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.5.2016 (GVBl. l [Nr. 14], S.1) wie folgt geändert:

 

1.          In § 1 wird der Satz 2 geändert. Der mit Räumlicher Geltungsbereich überschriebene § 1 lautet:

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Ausgenommen sind die auf der Übersichtskarte der Anlage 1 dargestellten Teile des Stadtgebietes:

a)     Teile der historischen Gärten (Park Sanssouci, Neuer Garten sowie der Ruinenbergbereich, das Belvedere auf dem Pfingstberg, das östliche Pfingstberggelände und das Mirbachwäldchen, Park Babelsberg, Schloss Lindstedt, das Schlosspark Sacrow und das Gebiet der Kolonie Alexandrowka);

b)     Die Gebiete der Bebauungspläne SAN-P 18 und SAN-P 19 in der Potsdamer Mitte.

2.               Die Anlage 1 der Stellplatzsatzung (Übersichtskarte) wird geändert. Die Gebiete der vorgenannten Bebauungspläne werden als „aus dem räumlichen Geltungsbereich ausgenommene Gebiete“ dargestellt (gemäß Anlage 1 der Beschlussvorlage).

 

3.               Die vorgenannten Änderungen treten am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam in Kraft.

 

4.               Mit der Satzungsänderung wird die Begründung der Änderung zur Satzung veröffentlicht.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage