05.12.2018 - 8.17 Grundstücksverkäufe zum Höchstgebot stoppen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird vom Stadtverordneten Dr. Bauer namens der Fraktion DIE aNDERE eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Heuer, Fraktion SPD, beantragt darüber hinaus die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Oberbürgermeister, Herr Schubert, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen sowie in Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter städtischer Betriebe - beauftragt, dafür zu sorgen, dass nftig keine Baugrundstücke und Wohnimmobilien der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer kommunalen Unternehmen mehr zum Höchstgebot verkauft werden.

 

Alle laufenden Höchstgebotsverkaufsverfahren, die die Stadt selbst für kommunale Wohn- und Baugrundstücke durchführt oder die im Auftrag der Stadt oder städtischer Betriebe durchgeführt werden, sind abzubrechen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 über die Umsetzung des Auftrages informiert werden.