09.01.2019 - 4.8 Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Ze...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 4.7 und 4.8 werden zusammen behandelt.

 

Der Oberbürgermeister führt in die Tagesordnungspunkte ein und übergibt das Wort an Frau Krusemark, Leiterin des Fachbereichs Recht, Personal und Organisation. Frau Krusemark bringt den neuen Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4.8 ein, der zusammen mit Herrn Heuer, Vorsitzender des Finanzausschusses, und Herrn Kolesnyk, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, erarbeitet wurde. Dieser Beschlussvorschlag liegt allen Mitgliedern des Hauptausschusses als Tischvorlage vor.

 

Herr Kirsch fragt, warum Potsdam nicht dem Verfahren beigetreten sei, wie es etwa das Land Berlin getan habe. Frau Krusemark antwortet, dass ein Beitritt nicht notwendig gewesen sei. Herr Heinzel weist darauf hin, dass der Absatz, der sich auf das Urteil aus Schöneberg bezieht, fehle. Dieser sollte im vorliegenden Beschlussvorschlag ergänzt werden. Frau Krusemark sagt, dass eine solche Konkretisierung möglich sei. Herr Schüler entgegnet, dass die Aufnahme dieses Absatzes aus verschiedenen Gründen nicht klug wäre. Die Träger sollen für die Rückzahlung, die dem Beschlussvorschlag anliegende Tabelle als Grundlage nehmen und nicht alles zurückzahlen. Herr Heuer weist darauf hin, dass das Urteil nicht überbewertet werden sollte, da die Beklagte im Verfahren nicht selbst vorgetragen habe. Das Urteil sollte deshalb auch nicht mit aufgenommen werden. Frau Krusemark ergänzt, dass das Urteil für die Stadt nicht bindend sei, da man selbst dem Verfahren nicht beigetreten sei. Herr Heinzel stimmt den vorgetragenen Argumenten gegen eine Ergänzung des Absatzes zu.

 

Im Anschluss entwickelt sich eine kontroverse Diskussion um das Urteil und die dahingehende Anpassung des Beschlussvorschlages.

 

Herr Dr. Scharfenberg formuliert folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der für freiwillige Rückzahlungen von Elternbeiträgen (im Rahmen der Fehlbetragsfinanzierung an die Träger) die notwendigen finanziellen Vorkehrungen trifft.

 

 

  1. Spätestens bis zur Vorlage des Entwurfs Mit dem Vorschlag für einen Nachtragshaushalt sind der SVV Vereinbarungsentwürfe mit den Trägern vorzulegen, die die Regulierung des Fehlbetragsausgleichs im Einzelnen beschreiben. In diesen Vereinbarungen ist eine Verpflichtung der Träger zur Information der Finanzämter über die Rückzahlungen an die Eltern aufzunehmen. Weiter haben die Vereinbarungsentwürfe etwaige Genehmigungsvorbehalte der SVV und des MIK und des MBJS vorzusehen.

 

Herr Tomczak weist auf den eigenen Antrag seiner Fraktion und die Neue Fassung dazu hin. Er betont, dass die Finanzierung der Rückzahlung nicht per Nachtragshaushalt, sondern aus den noch nicht abgeschlossenen städtischen Haushalten von 2015 bis 2018 erfolgen soll. Bezüglich des als Tischvorlage ausgereichten Beschlussvorschlags stellt er folgende Änderungsanträge:

 

1. Änderungsantrag

 

Streichung des ersten Absatzes des vorliegenden Beschlussvorschlags.

 

2. Änderungsantrag

 

  1. Mit dem Vorschlag für einen Nachtragshaushalt Im April 2019 sind der SVV Vereinbarungsentwürfe mit den Trägern vorzulegen, die die Regulierung des Fehlbetragsausgleichs im Einzelnen beschreiben. In diesen Vereinbarungen ist eine Verpflichtung der Träger zur Information der Finanzämter über die Rückzahlungen an die Eltern aufzunehmen. Weiter haben die Vereinbarungsentwürfe etwaige Genehmigungsvorbehalte der SVV und des MIK und des MBJS vorzusehen.

 

Herr Exner, Bürgermeister und Beigeordneter für Zentrale Steuerung und Finanzen, betont, dass im Finanzausschuss bereits mehrfach über die Finanzierung diskutiert worden sei. Für die Liquidität sei es egal, ob die Finanzierung periodenfremd oder nicht periodenfremd erfolge. Eine Finanzierung, wie von Herrn Tomczak gefordert, sei jedoch wesentlich schwieriger, da dazu erst Rückstellung gebildet werden müssten. Ein Nachtragshaushalt sei die sicherere Variante. Herr Dr. Scharfenberg spricht sich für die sichere Variante und eine Finanzierung per Nachtragshaushalt aus.

 

Frau Dr. Müller stellt im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Exner und Herrn Dr. Scharfenberg folgenden Änderungsantrag zu Punkt 5 des Beschlussvorschlages:

 

  1. Weitere, noch offene streitige Fragen sind im Rahmen der Erstellung der künftigen Empfehlungen für Beitragsordnungen einvernehmlich mit dem Eltern-Kita-Beirat und den Kitaträgern zu klären und zu berücksichtigen.

 

Frau Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport, führt aus, dass nach der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Montag direkt mit den Trägern und dem Elternbeirat über das weitere Verfahren gesprochen werden soll.

 

Der Oberbürgermeister lässt im Anschluss an die Aussprache die gestellten Änderungsanträge wie folgt abstimmen:

 

Änderungsantrag Herr Dr. Scharfenberg

 

Der Antragsteller erklärt, dass die Änderungen von Herrn Dr. Scharfenberg übernommen werden.

 

 

1. Änderungsantrag Herr Tomczak

 

Die von Herrn Tomczak beantragte Streichung des ersten Punkts des Beschlussvorschlags wird:

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme

und einer Stimmenthaltung.

 

 

2. Änderungsantrag Herr Tomczak

 

Die von Herrn Tomczak beantrage Streichung der ersten sechs Worte und das Einfügen des Textteils "Im April 2019" zu Beginn des dritten Absatzes wird:

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme

und einer Stimmenthaltung.

 

 

Änderungsantrag Frau Dr. Müller

 

Die Änderungen von Frau Dr. Müller zu Punkt 5 des Beschlussvorschlages werden:

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme

und 2 Stimmenthaltungen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Gesamtvorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der für freiwillige Rückzahlungen von Elternbeiträgen (im Rahmen der Fehlbetragsfinanzierung an die Träger) die notwendigen finanziellen Vorkehrungen trifft.

 

  1. Die Ermittlung der (maximalen) Höhe des Gesamtfehlbetragsausgleich soll auf einer rückwärts gerichteten Änderung der Beitragstabellen im Zeitraum 01.01.2015 – 31.07.2018 erfolgen und zwar wie folgt:

-       Korrektur 2015 gemäß Tabelle mit einem Höchstsatz ab 77.000€ Einkommen (Tabelle ist noch zu erstellen)

-       Korrektur 2016 – 2018 gemäß der Anlage DS 18/SVV/0766 mit der Kostenbasis 2010 entsprechend der Beitragstabelle (Anlage 1)

-       Berücksichtigung der Personalkostenzuschüsse der LHP als institutionelle Förderung im Sinne des § 16 Abs. 2 KitaG und der betrieblichen Kalkulationen der Träger

-       Die Rückzahlungen sollen dem Grunde und der Höhe nach detailliert rechtlich und finanziell dargestellt werden unter Ausschluss der bisher für die LHP tätig gewordenen Gutachter.

 

  1. Spätestens bis zur Vorlage des Entwurfs für einen Nachtragshaushalt sind der SVV Vereinbarungsentwürfe mit den Trägern vorzulegen, die die Regulierung des Fehlbetragsausgleichs im Einzelnen beschreiben. In diesen Vereinbarungen ist eine Verpflichtung der Träger zur Information der Finanzämter über die Rückzahlungen an die Eltern aufzunehmen. Weiter haben die Vereinbarungsentwürfe etwaige Genehmigungsvorbehalte der SVV und des MIK und des MBJS vorzusehen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung im September 2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen und einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen zu prüfen. Die Möglichkeiten der Reduktion des Essensbeitrags sollen analog zum Verfahren in den Schulen hierbei berücksichtigt werden. Angestrebt wird eine Harmonisierung des Vorgehens in Schule/Kita.  Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.

 

  1. Weitere, noch offene streitige Fragen sind im Rahmen der Erstellung der künftigen Beitragsordnung mit dem Eltern-Kita-Beirat und den Kitaträgern zu klären und zu berücksichtigen.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage